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Auch "Junge Alternative" in NRW Verdachtsfall

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der NRW-Ver­fas­sungs­schutz hat den Lan­des­ver­band des AfD-Nach­wuch­ses als rechts­ex­tre­mis­ti­schen Ver­dachts­fall ein­ge­stuft. Laut NRW-In­nen­mi­nis­ter Her­bert Reul (CDU) "lie­gen ver­dich­te­te An­halts­punk­te dafür vor, dass die Junge Al­ter­na­ti­ve nicht nach de­mo­kra­ti­schen Spiel­re­geln spielt".

Vielmehr ziehe sie das das eigene rechtsextremistische Regelwerk vor, so Reul. Auch der AfD-Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen steht damit ab jetzt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Er ist nicht der einzige, mehrere Landesverbände sind zudem als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, so in Brandenburg. Auch der JA-Bundesverband wird schon länger beobachtet, vorübergehend war er auch zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft. 

Reul sagte, der Landesverband der sei seit 2019 ideologisch auf den politischen Kurs des Bundesverbandes der Jungen Alternative eingeschwenkt. Dieser zeichne sich durch ein "völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit" aus. Ebenso vertrete die JA NRW Positionen, die die Menschenwürdegarantie verletzten. Dabei trete insbesondere das Ziel zutage, Menschen mit Migrationsbiografie und Muslime auszugrenzen und verächtlich zu machen. 

In den vergangenen Jahren habe sich die Junge Alternative in NRW zu einem Bestandteil der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten entwickelt, so Reul weiter. Der NRW-AfD-Nachwuchs werbe in den sozialen Medien etwa für die "Identitäre Bewegung" und deren Nachfolgeorganisationen wie "Lukreta", "Revolte Rheinland", "1 Prozent" und das "Institut für Staatspolitik". Die NRW-Jugendorganisation der AfD biete außerdem Protagonisten der Neuen Rechten ein Forum. Auch seien in der Jungen Alternative NRW Personen mit rechtsextremistischer Biografie aktiv. Ein weiterer gewichtiger Anhaltspunkt sei die Nähe zum formal aufgelösten sogenannten Flügel der AfD-Bundespartei und dessen ideologischer Führungsperson Björn Höcke.

OVG Münster ist mit Streit um Einstufungen befasst

Am OVG Münster ist aktuell ein Streit zwischen der AfD-Bundespartei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall anhängig. Der Bundesverband der AfD wehrt sich gegen ein Urteil aus erster Instanz. Im März 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz bei der Einstufung der AfD als Verdachtsfall Recht gegeben. Auch der Bundesverband der Jungen Alternative will nicht länger Verdachtsfall eingestuft werden. Die Entscheidungen des OVG in Münster in diesen bundesweiten Fällen werden im Frühjahr erwartet. Das Verfahren ist in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.

Letzte Woche stufte in Sachsen-Anhalt der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Es ist der zweite so eingestufte Landesverband, nach Thüringen, wo der Landesverfassungsschutz die AfD schon im März 2021 als gesichert rechtsextremistisch einstufte.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Huber, Die AfD als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall, NVwZ 2023, 225

VG Köln, Unterlassung der Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall, BeckRS 2022, 3817

Schneider, Prüffall, Verdachtsfall, erwiesen extremistische Bestrebung, DÖV 2022, 372

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