Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich auf seine Position für die umstrittene Chatkontrolle geeinigt, die zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder eingesetzt werden soll. Der ursprüngliche Vorschlag wurde in einigen Bereichen entschärft, teilten die Abgeordneten am Dienstag in Brüssel mit.
Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, eingedämmt werden soll. Der Vorschlag sah vor, dass Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mit Hilfe von Software nach entsprechenden Darstellungen und Chats nach verdächtiger Kommunikation zu durchsuchen. Kritiker nutzen dafür das Schlagwort Chatkontrolle. Sie sehen darin einen Versuch, die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten zu scannen und fürchten Massenüberwachung.
Die Abgeordneten wollen den Vorschlag nun in einigen Bereichen entschärfen, zum Beispiel soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Chats nicht geknackt werden dürfen. Sofern nächste Woche in der Plenarsitzung in Straßburg keine Einwände erhoben werden, muss darüber nicht mehr abgestimmt werden und die Verhandlungen mit den EU-Staaten könnten beginnen. Die haben allerdings noch keine gemeinsame Position gefunden, auch wegen Bedenken von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Vasel, Datenschutz versus Kinderschutz?, ZRP 2022, 191
Zurawski, EU-Kommission: Vorschlag Chatkontrolle - Verhältnisse der Überwachung, ZD-Aktuell 2022, 01240
"Chatkontrolle”: DAV kritisiert EU-Verordnungsentwurf als unverhältnismäßig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.05.2023, becklink 2027086
Kampf gegen Kindesmissbrauch: EU-Kommissarin verteidigt geplante "Chatkontrolle", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.06.2022, becklink 2023479
EU-Kommission plant neues Gesetz gegen Kindesmissbrauch - Datenschützer alarmiert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.05.2022, becklink 2023186