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Verteidigungsministerium muss über Lambrechts Flug mit Sohn informieren

VG Köln
"Fa­mi­li­en­aus­flug" mit Kon­se­quen­zen: Nach­dem die ehe­ma­li­ge Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht 2022 ihren Sohn per Hub­schrau­ber zu einem Trup­pen­be­such in Bramstedt­lundt mit­ge­nom­men hat, muss ihr Mi­nis­te­ri­um nun In­for­ma­tio­nen dazu her­aus­ge­ben, ent­schied das VG Köln.

Lambrecht (SPD) war von Bramstedtlundt aus am nächsten Tag mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt gefahren. Zwei Journalisten interessierten sich für den Vorgang und begehrten Zugang zu den zu Flug und Truppenbesuch vorhandenen Unterlagen. Weil das Verteidigungsministerium die Informationen nur zum Teil herausrückte, klagten die Journalisten – und bekamen nun überwiegend recht.

Herauszugeben seien unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs, Berechnungen der Flugbereitschaft, Dienstvorschriften der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Luftfahrzeugen sowie diverse Unterlagen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, so das Verwaltungsgericht (Urteile vom 9.11.2023 – 13 K 6963/22 und 13 K 93/23). Die Gründe, aus denen das Ministerium die Herausgabe der Informationen versagt hatte, ließ das VG nicht gelten.

Keine Versagungsgründe

Es schmetterte insbesondere den Einwand ab, die Offenlegung wirke sich nachteilig auf die militärischen und sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr sowie die innere und äußere Sicherheit aus. Dies habe das Ministerium nicht substantiiert dargelegt. Der Vortrag, dass sich aus den Informationen zum Programmablauf Rückschlüsse auf den Ablauf zukünftiger Truppenbesuche sowie die Fähigkeiten des besuchten Bataillons ziehen lassen, sei nicht hinreichend konkret. Das gelte auch für die Behauptung, in Kenntnis der Dienstvorschriften zur Nutzung von Luftfahrzeugen könnten zielgerichtete Ausspäh- und Spionageversuche unternommen werden.

Vom Anspruch auf Informationszugang nicht umfasst seien allerdings Hotelbuchungsunterlagen für die dem Truppenbesuch folgende Übernachtung, die die Journalisten verlangt hätten. Diese Unterlagen betreffen laut VG nämlich keinen amtlichen, sondern einen privaten Vorgang der Ministerin a.D. Im August 2022 hatte das VG schon einmal zugunsten der Presse im Zusammenhang mit dem Truppenbesuch entschieden (Urt. v. 09.11.2023 - 13 K 6963/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Köln, Aufgabenwahrnehmung, presserechtlicher Auskunftsanspruch, Privatsphäre, BeckRS 2022, 21098


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