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Verfassungsschutz: AfD Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextremistisch

Redaktion beck-aktuell (dpa)
In Sach­sen-An­halt hat der Ver­fas­sungs­schutz den AfD-Lan­des­ver­band als ge­si­chert rechts­ex­tre­mis­ti­sche Be­stre­bung ein­ge­stuft. Das teil­te Be­hör­den­lei­ter Jo­chen Holl­mann am Diens­tag mit. Die Be­hör­de habe zahl­rei­che mus­lim­feind­li­che, ras­sis­ti­sche und an­ti­se­mi­ti­sche Aus­sa­gen von Funk­ti­ons- und Man­dats­trä­gern aus­ge­wer­tet.

Bereits seit 2021 ist der sachsen-anhaltische AfD-Landesverband vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Seitdem habe der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Aussagen gesammelt, die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind, so Hollmann. Nach deren Auswertung könne und müsse der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel.

Die sachsen-anhaltische AfD ist nun der zweite derartig eingestufte Landesverband. In Thüringen hatte der Landesverfassungsschutz die AfD mit ihrem umstrittenen Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke schon im März 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Ganzes eine Stufe darunter eingestuft, nämlich als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Das OVG Münster hat gestern angekündigt, im Fe­bru­ar 2024 über diesen Fall zu entscheiden. In Sachsen-Anhalt sitzt die AfD als stärkste Oppositionspartei im Landtag. Das Bundesland mit etwa 2,2 Millionen Einwohnern wird von einer Koalition aus CDU, SPD und FDP regiert.

Sachsen-Anhalts Verfassungsschutzchef Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022: "Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist."

AfD will juristische Schritte einleiten

AfD-Landesschef Martin Reichardt kündigte eine juristische Prüfung an. "Wir werden gegen diese Einstufung die notwendigen juristischen Schritte einleiten. Der Landesvorstand wird dazu in der kommenden Woche beraten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Ich sehe eine klare politische Motivation des Verfassungsschutzes. Unsere Umfragewerte gehen nach oben, die Mitgliederzahlen gehen nach oben, wir haben 2024 Kommunal- und Europawahl: Deshalb legt der von der Regierung instrumentalisierte Verfassungsschutz nach. Wir aber sind eine durch und durch demokratische Partei, die Vorwürfe gegen uns sind haltlos."

AfD-Co-Fraktionschef Oliver Kirchner sagte: "Es interessiert mich nicht, was der Verfassungsschutz behauptet." Kirchner verwies darauf, dass die AfD in einer Wählerumfrage erst kürzlich an der CDU vorbeigezogen sei. Die Einschätzung sei politisch motiviert, das Innenministerium werde von der CDU geführt, so Kirchner.

Ausgrenzung von Menschen aufgrund Herkunft oder Religion

Der Verfassungsschutz fand beim AfD-Landesverband Äußerungen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Es werde deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion fordere. Führende Vertreter bedienten sich einer dämonisierenden Wortwahl, indem sie Migranten beispielsweise als "Invasoren", "Eindringlinge" oder "kulturfremde Versorgungsmigranten" diffamierten.

Zudem strebt die AfD Sachsen-Anhalt nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer derzeitigen Form an. Vertreter seien bestrebt, das demokratische Prinzip der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Institutionen und deren Vertreter verächtlich zu machen, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese fundamental erodieren zu lassen.

Verfassungsschutzchef Hollmann sagte weiter: "Wir leben in einer wehrhaften Demokratie. Darin wirkt der Verfassungsschutz als ein Frühwarnsystem. Er warnt die Öffentlichkeit vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen, damit niemand sagen kann, er hätte es nicht gewusst."

Landespolitiker nicht überrascht von Entscheidung

Die Fraktionschefin der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva von Angern, sagte wie mehrere andere Landespolitiker, sie sei nicht überrascht von der Entscheidung. "Überall in Sachsen-Anhalt erleben wir regelmäßig, wie diese Partei Grund- und Menschenrechte mit Füßen tritt." CDU-Fraktionsvorsitzender Guido Heuer sagte der Deutschen Presse-Agentur, man werde sich die Begründung der Entscheidung anschauen und das in Ruhe in der Fraktion besprechen. "Wir sind froh, dass dieses Land einen Landesverfassungsschutz hat", so Heuer.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion erklärte: "Ich kann die Einstufung und die Erklärung des Verfassungsschutzes nachvollziehen. Unser Rechtsstaat kann und muss viel aushalten. Er muss aber auch in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und uns zu schützen." Das Problem des Rechtsextremismus werde durch die Einstufung des Verfassungsschutzes aber nicht gelöst. "Als demokratische Zivilgesellschaft können wir alle jeden Tag in unserem Alltag etwas tun, um Menschen in unserem Umfeld für das Erkennen hohler Parolen zu sensibilisieren und Menschen, die sich Rechtsextremismus entgegenstellen, den Rücken zu stärken."

Die Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, Madeleine Linke, erklärte via Kurznachrichtendienst X: "Nun ist bestätigt, was wir alle schon lange wussten: Die #noAfD ist eine rechtsextreme Partei. Denn diese Partei geht von der Ungleichwertigkeit von Menschen aus, verharmlost den Nationalsozialismus & hat eine starke Affinität zu diktatorischen Regierungsformen...".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Harding, Kommunikative Verfassungsverteidigung und die AfD, NJW 2023, 2911

Huber, Die AfD als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall, NVwZ 2023, 225

VG München, AfD, Landesverband Bayern, Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische, Landesamt für Verfassungsschutz und deren Bekanntgabe (abgelehnt), BeckRS 2023, 8029

AfD Hessen darf vorerst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.10.2022, becklink 2025055

Verfassungsschutz Baden-Württemberg stuft AfD als Verdachtsobjekt ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.07.2022, becklink 2024005

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