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Alles neu macht der November

BVerwG
Ab dem 1. No­vem­ber wer­den in sämt­li­chen Se­na­ten des BVer­wG die Ge­richts­ak­ten elek­tro­nisch ge­führt. Das gilt auch für den neu ge­bil­de­ten 11. Senat, der seit Mitt­woch in Leip­zig tätig ist. Als so­ge­nann­ter En­er­gie­se­nat soll er für eine Be­schleu­ni­gung bei be­stimm­ten In­fra­struk­tur­pro­jek­ten sor­gen. Und für zwei neue Rich­te­rin­nen sorgt er auch.

Der neue Senat ist laut Bundesverwaltungsgericht zuständig für Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaus von Energieleitungen. Auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. der Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten ist der 11. Senat die richtige Adresse.

Der Energiesenat werde insbesondere mit Verfahren befasst sein, für die der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung anstrebe und die er daher dem Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zugewiesen habe, teilte das BVerwG mit. Christoph Külpmann wird den 11. Senat leiten. Der Honorarprofessor an der Universität Bremen ist seit Juni 2013 Richter am BVerwG, zuletzt im 4. Revisionssenat, der u.a. für das Baurecht zuständig ist. Im 4. Senat beginnt mit sofortiger Wirkung Dr. Sina Stamm ihre neue Tätigkeit.  Stamm war bis April 2023 nach Stationen als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG ans VG Köln abgeordnet und zudem beim Verfassungsgerichtshof für das Land NRW tätig. Die 1984 in Jena geborene Juristin studierte in Dresden und promovierte an der Uni Potsdam.

Im von Külpmann geleiteten neuen Energiesenat fängt Ariane Wiedmann, die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kommt. Die 1976 in Fürstenfeldbruck geborene Wiedmann war ebenfalls schon an das BVerfG sowie an das Bundeswirtschaftsministerium abgeordnet. Wiedmann, die 2006 an der LMU München promovierte, verfügt zudem über einen Magister Juris (Mag. Jur.) der Universität Oxford

Überall elektronische Aktenführung

Außerdem teilte das BVerwG am Mittwoch mit, dass ab sofort die Akten aller eingehenden und fortgeführten Verfahren des 11. Senats, des 1. und des 2. Wehrdienstsenats, des Fachsenats und des Großen Senats sowie bei Güteverfahren elektronisch geführt würden. In den anderen Senaten begann die Arbeit mit der führenden elektronischen Gerichtsakte laut BVerwG sukzessive seit September 2022.

"Mit großem Engagement haben die Beschäftigten der Gerichtsverwaltung und der Geschäftsstelle sowie die Richterinnen und Richter an der Realisierung dieses Meilensteins der Digitalisierung der Justiz gearbeitet", betont Andreas Korbmacher, Präsident des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Damit habe ein Prozess zur schrittweisen Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte seinen Abschluss gefunden, wie er betonte, mehr als zwei Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag für die verpflichtende elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wulff, Rechtsschutzverkürzung als Mittel der Verfahrensbeschleunigung?, NVwZ 2023, 978

Bier/Bick, Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich, NVwZ 2023, 457

Hähnchen, Elektronische Akten bei Gericht - Chancen und Hindernisse, NJW 2005, 2257

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