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Hamburg und Sachsen wollen besseren Rechtsschutz für Hatespeech-Opfer

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ein bes­se­rer Rechts­schutz für Opfer di­gi­ta­ler Ge­walt – dies ist das An­lie­gen von Ham­burgs Jus­tiz­se­na­to­rin Anna Gal­li­na und ihrer säch­si­schen Res­sort­kol­le­gin Katja Meier (beide Grüne), wie aus einem ge­mein­sa­men Be­schluss­vor­schlag für die Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 10. No­vem­ber her­vor­geht.

Die Opfer sollen ihre Ansprüche schnell, leicht und effektiv durchsetzen können. Von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) werden demnach Regelungsvorschläge erwartet, die von digitaler Gewalt Betroffenen den Zugang zum Recht nachhaltig erleichtern. Im April hatte das Bundesjustizministerium Eckpunkte für ein Ge­setz gegen di­gi­ta­le Ge­walt ver­öf­fent­licht.

"Beleidigungen im Internet werden vielfach kommentiert und geteilt. Sie verbreiten sich damit unkontrollierbar weiter und bleiben oft lange in der Welt", sagte Gallina der Deutschen Presse-Agentur. "Die derzeitige Gesetzeslage wird diesen Besonderheiten digitaler Gewalt nicht gerecht."

Für Betroffene sei es nicht nur schwierig, sondern auch teuer, ihre Ansprüche durchzusetzen. "Deshalb brauchen wir ein Update beim Rechtsschutz, damit sich die Betroffenen digitaler Gewalt effektiver zur Wehr setzen können", forderte die Senatorin.

Vorschlag: Abmahnung ohne Anwalt per Musterformular

Auch im digitalen Raum dürfe man keine rechtsfreien Räume dulden, sagte Sachsens Justizministerin Meier. "Digitale Gewalt, Hass und Hetze haben für die Betroffenen oft gravierende Folgen. Daher braucht es verlässliche und effektive gesetzliche Regelungen, die den Bürgerinnen und Bürgern wirksame Werkzeuge in die Hand geben, um gerichtlichen Schutz vor digitaler Gewalt zu erlangen."

Zum einen könnte man es den Betroffenen leichter machen, solche Beleidigungen oder Bedrohungen auch ohne Anwalt abzumahnen, sagte Gallina. "Möglich wäre das etwa in Form eines kostenlosen Musterformulars im Internet, zusammen mit Informationen, was eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist." Zum anderen könnte man Betroffenen mehr Zeit für einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei Gericht geben. "Drittens müssen wir schauen, inwiefern wir die Betroffenen bei den Kosten entlasten. Denn die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung könnten Betroffene davon abhalten, sich zu wehren."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Zunehmender Hass im Internet, MMR-Aktuell 2023, 455845

Krause, Hate-Speech – Strafbarkeit und Strafverfolgung von Hasspostings, AGS 2022, III

Hoven/Witting, Das Beleidigungsunrecht im digitalen Zeitalter, NJW 2021, 2397

Kühling, "Fake News" und "Hate Speech" – Die Verantwortung der Medienintermediäre zwischen neuen NetzDG, MStV und Digital Services Act, ZUM 2021, 461

Medienpolitik im Koalitionsvertrag der Ampel, MMR-Aktuell 2021, 444036

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