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Bundesrat zeigt Solidarität mit Israel

Bundesrat
Der Bun­des­rat hat Is­ra­el am Frei­tag seine So­li­da­ri­tät be­kun­det, Ma­nue­la Schwe­sig (SPD) wurde zur neuen Bun­des­rats­prä­si­den­tin ge­wählt. In der Ple­nar­sit­zung stan­den zudem ei­ni­ge Be­schlüs­se auf dem Pro­gramm: Unter an­de­rem bil­lig­ten die Län­der das Ge­setz zur Be­kämp­fung von Geld­wä­sche und die Bür­ger­geld­erhö­hung.

Der Bundesrat fasste einstimmig eine Entschließung, in der er die Anschläge der Terrororganisation Hamas auf Israel als "Akt der Barbarei und des Terrors" bezeichnete. "Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen Terror zu verteidigen. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson", heißt es in dem Beschluss. Die Länderkammer rief dazu auf, umgehend die Angriffe auf Israel zu stoppen und die verschleppten Geiseln freizulassen. Sie verurteilte zudem das Bejubeln und Propagieren von Hamas-Terror auf deutschen Straßen und Schulhöfen. Es werde konsequent verfolgt und geahndet, hieß es. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit hätten in Deutschland keinen Platz.

Turnusmäßig neue Präsidentin des Bundesrates ist Manuela Schwesig: Einstimmig wählte die Länderkammer die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu ihrer Vorsitzenden. Schwesig tritt ihr Amt am 1. November an. Sie löst den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident Teil des Präsidiums bleibt. Zur zweiten Vizepräsidentin wurde die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) gewählt.

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024, Bekämpfung von Geldwäsche

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12%. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Alleinstehende Erwachsene erhalten danach ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa 12%. Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Die Länderkammer billigte außerdem ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Neuregelung konkretisiert die Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Finanz-, aber auch zu sonstigen Straftaten, ist nach Angaben des Bundesrats in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Um das erhöhte Meldeaufkommen bewältigen zu können, soll sich die Behörde künftig auf ihren Kernauftrag konzentrieren und dazu ihre Prozesse konsequent auf Geldwäsche- und Terrorfinanzierung ausrichten. Das Gesetz stärke die Filterfunktion der Zentralstelle und vereinfache die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.

Strafen für Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst und für Angriffe auf Ehrenamtliche

Der Bundesrat schlägt eine Verschärfung des Strafrechts vor, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorgehen zu können. Hintergrund sind Fälle, in denen extremistische und menschenverachtende Inhalte in geschlossenen Chatgruppen von Polizeibeamten, Justizvollzugsbediensteten oder Soldaten kursierten. Für eine Verurteilung fehlte es regelmäßig am Tatbestandsmerkmal "Verbreiten eines Inhalts" beziehungsweise am Nachweis, dass die Personen die Inhalte vorsätzlich verbreiten wollten. Die Länder schlagen daher einen neuen Straftatbestand vor, der die Äußerung und das "Zugänglichmachen" von volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit dem Dienst unter Strafe stellt. Auch das Wehrstrafgesetzbuch soll entsprechende angepasst werden. Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Die Länder setzen sich zudem dafür ein, dass Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer geahndet werden. Kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr oder Rettungsdienst würden immer wieder zum Ziel von Angriffen. Am Freitag beschloss der Bundesrat auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen. Bei der Strafzumessung sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.

Bundesrat äußert sich zum Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat äußerte sich am Freitag außerdem zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht. In ihrer Stellungnahme bekunden die Länder zwar grundsätzlich Unterstützung für das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen. Gleichzeitig kritisieren sie aber die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen, die mit 4,4 von 7 Milliarden Euro jährlich fast zwei Drittel der geplanten steuerlichen Maßnahmen zu tragen hätten. Der Bundesrat warnt vor negativen Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen von Städten und Gemeinden, die diese angesichts ihrer schwierigen Finanzlage überfordern könnten.

Zahlreiche der über 40 Änderungsvorschläge des Bundesrates beziehen sich auf die neue Klimaschutz-Investitionsprämie, die aus seiner Sicht zu verwaltungsaufwändig und bürokratisch ausgestaltet ist. Neben zahlreichen konkreten Verbesserungsvorschlägen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs äußert der Bundesrat mehrere Prüfbitten zu zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen. Unter anderem fordert er eine Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß – in einem weiteren Schritt eine kurzfristig umzusetzende Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.

Reformpläne zum Namensrecht, Lkw-Maut künftig nach CO2-Ausstoß gestaffelt

Der Bundesrat hat sich am Freitag auch zu den Plänen der Bundesregierung für eine Modernisierung des deutschen Namensrechts geäußert. In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer einige Änderungen am Gesetzentwurf, insbesondere ein späteres Inkrafttreten der Reform, um eine Anpassung der technischen Verfahren der Standesämter zu ermöglichen.

Unmittelbar nach dem Bundestag hat der Bundesrat am Freitag zudem Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt. Das Gesetz kann daher weitgehend zum 1. Dezember in Kraft treten. Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen – zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75% reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Ab 1. Juli 2024 müssen (fast) alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten – sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben aus dem ländlichen Raum, die in Großstädten oder am Stadtrand tätig sind, gibt es Ausnahmen.

Weitere sichere Herkunftsstaaten, Neuregelung für Solaranlagen in Schrebergärten gefordert

Georgien und Moldawien sollen als sichere Herkunftsländer im Sinne des Asylrechts eingestuft werden. Zu diesem Vorhaben der Bundesregierung hat der Bundesrat am Freitag im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen dadurch schneller bearbeitet werden. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag soll ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden.

Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Am Freitag beschlossen die Länder auf Anregung von Bayern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes in den Bundestag einzubringen. Bislang sei die Rechtslage unklar: So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Die Nutzung einer solchen Anlage hätte damit keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Der Bundesrat hat außerdem ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Zwirner/Vodermeier/Schmeer, Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz – Die wichtigsten (steuer)bilanzrechtlichen Änderungen, BC 2023, 469

Schumacher, Das Energieeffizienzgesetz – ein Gesetz, das am Ziel vorbeischießt!, RDG 2023, 282

Veit/Bornefeld, Geldwäsche-Problematik in Deutschland: Eine Handreichung für Güterhändler, CCZ 2023, 276

Steiner, Die Planung der Verkehrswende, ZUR 2023, 221

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