Vor dem Hintergrund anti-israelischer und antisemitischer Demonstrationen wird in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Ruf nach schärferen Strafen lauter. So fordert der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU) eine Anhebung der Mindeststrafe bei Volksverhetzung von drei auf sechs Monate.
Derzeit liegt der Strafrahmen gemäß § 130 Abs. 1 StGB bei drei Monaten bis fünf Jahren. Eine Anhebung der Mindeststrafe hatte zuvor schon CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gefordert. Frei sprach sich zudem für eine Senkung der Hürden für Ausweisungen aus. Diese seien momentan viel zu hoch.
Der CDU-Politiker reagierte mit seinen Forderungen auf pro-palästinensische Demonstrationen in Deutschland nach dem Angriff der Hamas auf Israel, bei denen auch anti-israelische und antisemitische Parolen zu hören waren. Auch Gerichte, wie zuletzt der Verwaltungsgerichtshof Kassel, reagierten auf solche Vorkommnisse. So untersagte der hessische VGH eine Pro-Palästina-Demo in Frankfurt am Main.
Frei: Antisemitismus in Deutschland "doppelt inakzeptabel"
Es sei verabscheuungswürdig und strafrechtlich relevant, wenn Straftaten gebilligt, Sympathiewerbung für terroristische Organisationen gemacht oder mit Freude auf den Tod von Menschen andernorts reagiert werde, so Frei. "So etwas akzeptieren wir nicht. So etwas dulden wir nicht. Und da muss man auch mit den Mitteln des Strafrechts klar agieren."
Der CDU-Politiker verlangte zudem, dass diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, sich zum Existenzrecht Israels bekennen müssten. "Diejenigen, die zu uns kommen, müssen sich auch zu unserer Historie und Geschichte bekennen. Antisemitismus ist überall auf der Welt inakzeptabel, aber in Deutschland ist er doppelt inakzeptabel", sagte Frei.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Berlin, Versammlung, Verbot, körperliche Unversehrtheit, Gewaltbereitschaft, Einschüchterung, öffentlicher Friede, Störung, BeckRS 2023, 27337
Scholz kündigt Betätigungsverbote für Hamas und Samidoun an, Meldung vom 12.10.2023, becklink 2028646
BVerfG, Vereinsverbot wegen mittelbarer Unterstützung der Hisbollah, NVwZ 2020, 226