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OVG Münster weiter ohne Präsident

VG Düsseldorf
Das OVG für das Land Nord­rhein-West­fa­len bleibt vor­erst wei­ter ohne Füh­rung. Über die Be­set­zung des Prä­si­den­ten­amts müsse neu ent­schie­den wer­den, be­schloss das VG Düs­sel­dorf am Diens­tag in einem Eil­ver­fah­ren und gab damit dem An­trag des im Aus­wahl­ver­fah­ren un­ter­le­ge­nen Mit­be­wer­bers statt.

Seit Wochen steht NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik, weil er sich bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts für eine nachträglich eingereichte Bewerbung entschieden hatte. Die erfolgreiche Bewerberin – eine Ministerialdirigentin aus dem Innenministerium – wurde von ihm im Rahmen einer Überbeurteilung als "hervorragend geeignet empfohlen. Eine Überbeurteilung erfolgt durch einen höheren Dienstvorgesetzten statt durch den direkten Dienstvorgesetzten.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte bereits festgestellt, dass Limbach diese Bewertung gar nicht hätte abgeben dürfen und sprach von einem "rechtswidrigen" und "manipulativen" Vorgehen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt dem Eilantrag des leer ausgegangenen Bewerbers – ebenfalls ein Ministerialdirigent - stattgegeben und entschieden, dass die Stelle so lange nicht besetzt werden darf, bis erneut über die Bewerbung entschieden worden ist (Beschluss vom 17.10.2023 -13 L 1593/23).

Limbach fehlte Zuständigkeit für Überbeurteilung

Die getroffene Auswahlentscheidung sei fehlerhaft zustande gekommen, weil sie auf einer rechtswidrigen Überbeurteilung der ausgewählten Konkurrentin beruhe. Dem Justizminister habe die Zuständigkeit für die Überbeurteilung der nicht in seinem Geschäftsbereich tätigen Bewerberin gefehlt. Der Vorwurf manipulativer Verfahrensgestaltung könne ihm jedoch nicht gemacht werden, weil trotz Berücksichtigung der zu späten Bewerbung keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine einseitige Bevorzugung vorlägen.

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die dienstlichen Beurteilungen der Ministerialdirigentin ohne Beachtung der Überbeurteilung für sich gesehen eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung dargestellt haben (Beschl. v. 17.10.2023 - 13 L 1593/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Ex-Staatssekretär darf sich auf Stelle als OVG-Präsident bewerben, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.07.2023, becklink 2027670

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