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"Prophet" vom Niederrhein muss Deutschland verlassen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der 61-jäh­ri­ge Sek­ten­füh­rer einer nie­der­län­di­schen Glau­bens­ge­mein­schaft, der 2021 wegen se­xu­el­len Kin­des­miss­brauchs rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den war, muss Deutsch­land vor­aus­sicht­lich ver­las­sen. Das VG Düs­sel­dorf hat seine Klage gegen die vom Kreis Kleve an­ge­ord­ne­te Aus­wei­sung ab­ge­wie­sen.

Das Gericht (Urteil vom 9.10.2023 - 22 K 3801/23) schloss sich damit der Rechtsauffassung der Behörde an, die argumentiert hatte, dass bei dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe und daher von ihm eine unabweisbare Gefahr ausgehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das LG Kleve hatte Ende 2021 den Niederländer, der acht Kinder von fünf Frauen hat, wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt (Urteil vom 30.12.2021 – 170 Kl s 7/21) . Nach der inzwischen rechtskräftigen Verurteilung hatte der Kreis Kleve der umstrittenen Glaubensgemeinschaft des Mannes die Freizügigkeit entzogen und im Mai per Verfügung seine Ausreise innerhalb von vier Wochen angeordnet.

Ausweisung eines EU-Bürgers wegen schwerer Gefahr für öffentliche Sicherheit

Das ist nach EU-Recht bei verurteilten Straftätern unter anderem dann möglich, wenn die Betroffenen auch künftig als schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten. Davon gehen der Kreis Kleve und nun auch das VG Düsseldorf aus. "Ich sehe angesichts der Stellung des Predigers, dessen narzisstischer Persönlichkeit und dessen großem Einfluss auf die Glaubensgemeinschaft ein hohes Rückfallrisiko", sagte die Vertreterin des Kreises.

Der Niederländer dagegen hatte sich gegen den Verlust der EU-Freizügigkeit, die angeordnete Ausreise sowie die Überstellung in ein niederländisches Gefängnis gewehrt. Er saß im Gerichtssaal im Rollstuhl und trug auch während der Verhandlung wegen bestehender Fluchtgefahr Hand- und Fußfesseln. Dem Gericht gegenüber bestritt er jedes pädophile Rückfallrisiko. Sein Anwalt betonte, "die vorgeworfenen Taten liegen schon 15 Jahre zurück und mein Mandant hat sich seither nichts zu Schulden kommen lassen."

Der selbsternannte Prediger hatte die Glaubensgemeinschaft mit Sitz auf einem Klostergelände am Niederrhein 2003 gegründet. Nach einem Hinweis, dass dort möglicherweise eine junge Frau gefangen gehalten wird, hatten hunderte Polizisten im Oktober 2020 das Kloster durchsucht. Sie fanden eine zu diesem Zeitpunkt 25-jährige Niederländerin, die als Mädchen mehrfach missbraucht worden war. Im Strafprozess war sie als Nebenklägerin und Belastungszeugin aufgetreten (Urt. v. 09.10.2023 - 22 K 3801/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

LG Kleve, Urt. v. 30.12.2021 – 170 Kl s 7/21, BeckRS 2021, 62292

EuGH-Generalanwalt: Verstärkter Ausweisungsschutz für EU-Bürger setzt Daueraufenthaltsrecht voraus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.10.2017, becklink 2000146

EuGH, Ausweisung eines EU-Bürgers, BeckRS 2007, 70386

Frenz, "Armutseinwanderung" zwischen EU-Freizügigkeit und Menschenwürde, NJW 2013, 1210


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