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Abschiebung nach Ruanda: Berufungsprozess zu britischer Asylpolitik gestartet

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Im Tau­zie­hen um die um­strit­te­nen Pläne der bri­ti­schen Re­gie­rung, Mi­gran­ten ohne Prü­fung eines Asyl­an­trags dau­er­haft nach Ru­an­da zu schi­cken, hat am Mon­tag das Be­ru­fungs­ver­fah­ren vor dem obers­ten Ge­richt in Lon­don be­gon­nen. Der High Court hatte das Vor­ge­hen für rechts­wid­rig er­klärt.

Er hatte im Juni entschieden, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland betrachtet werden kann. Grund seien Mängel im dortigen Asylverfahren. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schutzsuchende von Ruanda aus wieder in ihre Heimatländer abgeschoben würden, obwohl sie einen Asylanspruch hätten. 

Dagegen hatte die konservative Regierung Berufung eingelegt, die nun bis Mittwoch vor dem Supreme Court verhandelt wird. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst unklar. Es könne sich um Wochen oder Monate handeln, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. 

EGMR stoppte 2022 Ruanda-Flug

Die britische Regierung will mit ihrer Ruanda-Politik Migranten abschrecken, die irregulär in kleinen Booten über den Ärmelkanal einreisen. Im vergangenen Jahr kamen mehr als 45.000 Menschen auf diesem Weg nach Großbritannien. Mit der Regierung in Kigali, die von Bürgerrechtlern wegen Verstößen gegen die Menschenrechte wiederholt kritisiert wurde, hat die britische Regierung eine Vereinbarung zu den Abschiebungen geschlossen. Abgeschobene Menschen sollen dann in Ruanda um Asyl ersuchen. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den bisher einzigen geplanten Flug nach Ruanda im vergangenen Sommer jedoch per einstweiliger Verfügung gestoppt.

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