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Bundeskabinett billigt Reaktivierung der Braunkohlereserve

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Die Braun­koh­le­re­ser­ve wird als vor­sorg­li­che Ab­si­che­rung für den kom­men­den Win­ter von An­fang Ok­to­ber 2023 bis Ende März 2024 re­ak­ti­viert. Das Bun­des­ka­bi­nett hat dazu am Mitt­woch eine Än­de­rung der Ver­sor­gungs­re­ser­ve­ab­ruf­ver­ord­nung be­schlos­sen.

Die Braun­koh­le­kraft­wer­ke der Versorgungsreserve kön­nten in dem Zeitraum wie­der am Strom­markt teil­neh­men. Diese Teilnahme am Strommarkt sei zudem an die Geltung der Alarmstufe Gas bzw. der Notfallstufe Gas geknüpft.

Die sogenannte Versorgungsreserve werde per Verordnung reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der Heizperiode 2023/2024 vorzubeugen. Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, dass es an dem Ziel festhalten wolle, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden. Auch die Klimaziele blieben durch die Maßnahme unberührt. Die Versorgungsreserve war beteits vom Anfang Oktober 2022 bis Ende Juni 2023 aktiv.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Mögelin, Quo vadis Bundesnetzagentur?, EnWZ 2022, 385

Sinder/Wiertz, Energieversorgungssicherheit, NVwZ 2023, 552

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