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Geoblocking-Absprachen: Millionen-Geldbuße gegen "Steam"-Betreiber rechtmäßig

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Im Streit um eine Mil­lio­nen-Geld­bu­ße hat der Be­trei­ber der Ga­ming-Platt­form Steam eine Nie­der­la­ge vor dem EU-Ge­richt er­lit­ten. Die Rich­ter wie­sen eine Klage des Un­ter­neh­mens Valve am Mitt­woch in Lu­xem­burg ab und be­stä­tig­ten, dass Valve und fünf Spie­le­ver­le­ger gegen das EU-Wett­be­werbs­recht ver­sto­ßen haben.

Die EU-Kommission verhängte 2021 gegen Valve und die fünf Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax Geldbußen von insgesamt 7,8 Millionen Euro. Die Brüsseler Behörde warf den Unternehmen illegale Absprachen vor. Sie sollen Verbraucher daran gehindert haben, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, haben demnach nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert. Seit Dezember 2018 ist ein sogenanntes Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.

Valve klagte erfolglos gegen die Strafe. Nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union habe die Kommission ausreichende Nachweise für die Vereinbarung von Geoblocking vorgelegt. Demnach sollte verhindert werden, dass Verbraucher oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte. Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen (Urt. v. 27.09.2023 - T-172/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Benditz/Völcker: Die Entwicklung des europäischen Kartellrechts im Jahr 2022, EuZW 2023, 355

Redaktion MMR-Aktuell: EU-Kommission: Geldbuße gegen Anbieter von PC-Videospielen wegen Geoblocking, MMR-Aktuell 2021, 435934

Völcker/Benditz, Die Entwicklung des europäischen Kartellrechts im Jahr 2021, EuZW 2022, 247

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