Das Kabinett hat am Mittwoch die hart umkämpfte Kindergrundsicherung beschlossen. Künftig sollen Leistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag gebündelt werden. Durch mehr Übersicht und eine zentrale Plattform sollen mehr Anspruchsberechtigte erreicht werden.
Die Kindergrundsicherung schaffe "einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates", sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. Schließlich würden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert, und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher.
Drei Komponenten: Kindergarantiebetrag, Kinderzusatzbetrag, Teilhabe-Leistungen
Die Kindergrundsicherung wird aus drei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen - dieser löst das heutige Kindergeld ab, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz entfalle. Etwa 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche haben laut Familienministerium künftig Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung.
Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix kündigte bereits an, dass die Partei im Bundestagsverfahren nochmal über den Asylbewerberzuschlag verhandeln will. Ein Punkt, der vor zwei Wochen verhindert hatte, dass die Kindergrundsicherung ins Kabinett kam.
Das Vorhaben hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für Knatsch in der Ampel-Koalition gesorgt. Insbesondere Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) stritten sich über die Finanzierung – Ende August einigten sich beide schließlich. Im Jahr der geplanten Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Kindergrundsicherungsleistungen die Kosten in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kindergrundsicherung beschlossen, FD-SozVR 2023, 460127
Groth/Güssow, Aktuelle Entwicklungen im SGB II, NJW 2023, 2391
Scheffer, Familienleistungen im Bermudadreieck zwischen Steuer-, Verwaltungs- und Sozialrecht, NZS 2023, 412
Schwengers, Eltern oder Kind? – Wer hat Anspruch auf eine Kindergrundsicherung?, info also 2023, 99
Harich, Kindergrundsicherung – rechtliche Konzeption und Herausforderungen in der Umsetzung, SRa 2023, 172