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Elektroaltgeräte nicht zurückgenommen: Umwelthilfe verklagt große Lebensmittelhändler

DUH
Die Deut­sche Um­welt­hil­fe (DUH) wirft sie­ben Han­dels­un­ter­neh­men Ver­stö­ße gegen die ge­setz­li­che Pflicht zur Rück­nah­me von Elek­tro­schrott vor. Bei Test­be­su­chen habe sie fest­ge­stellt, dass kein Elek­tro­schrott zu­rück­ge­ge­ben wer­den konn­te. Jetzt hat die DUH Kla­gen bei den zu­stän­di­gen Land­ge­rich­ten ein­ge­reicht.

Betroffen sind die Unternehmen Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto-Marken-Discount, Rossmann und Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe. Wie die DUH am Freitag mitteilte, haben diese sich geweigert, die festgestellten Verstöße abzustellen oder künftig auszuschließen. Dabei seien Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, seit über einem Jahr gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet.

"Die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39%, obwohl 65% vorgeschrieben sind", sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Einer der Hauptgründe dafür sei ein "regelrechter Abwehrkampf" des Handels gegen die gesetzliche Rücknahme von Elektroaltgeräten. Damit verunsicherten die Supermarktketten Verbraucherinnen und Verbraucher und schadeten dem Klima.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Krasznai/Öttinger, Erweiterte Herstellerverantwortung im Vergleich – Deutschland und Österreich, EuZW 2023, 311

Kabinett beschließt neue Vorgaben für die Behandlung von Elektro-Altgeräten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.03.2021, becklink 2019151

Öttinger, ElektroG-Novelle 2021 – Inkrafttreten der neuen Vorgaben steht bevor, GewArch 2021, 487

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