Das OVG Magdeburg hat die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Halle an der Saale, Bernd Wiegand, rechtskräftig bestätigt. Dem suspendierten Stadtoberhaupt werden unter anderem Verstöße gegen die Impfreihenfolge während der Corona-Zeit vorgeworfen.
Wiegand (parteilos, vormals SPD) wurde im Juni 2021 wegen mutmaßlicher Dienstpflichtverletzungen vorläufig des Dienstes enthoben. Über eine ihm vorgeworfene Störung des "Betriebsfriedens" durch massive Streitigkeiten mit dem Stadtrat hinaus soll er unter anderem gegen die in der Corona-Impfverordnung vorgesehene Impfreihenfolge verstoßen haben, indem er sich und andere nicht priorisierte Stadtbedienstete vorzeitig impfen ließ.
Sein Eilantrag an das Verwaltungsgericht Magdeburg blieb erfolglos. Das Gericht war davon ausgegangen, dass ein Verbleiben im Amt während laufender Disziplinarmittlungen den Dienstbetrieb beeinträchtige und die getroffene Maßnahme verhältnismäßig sei.
Das Oberverwaltungsgericht hat nunmehr auch die hiergegen eingelegte Beschwerde des Oberbürgermeisters zurückgewiesen. Es seien keine Umstände erkennbar, die eine Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würden. Daran ändere auch nichts, das die ordentlichen Gerichte das vorgeworfene Handeln im Zusammenhang mit Corona-Impfungen als nicht strafbar angesehen hätten. Disziplinarrechtlich blieben die Vorwürfe erheblich, so dass die vorläufige Dienstenthebung ach wie vor verhältnismäßig sei (Beschl. v. 19.9.2023 - 10 M 14/23).
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Aus der Datenbank beck-online
VG Magdeburg, Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; § 60 Abs. 3; § 80 Abs. 7 VwGO, BeckRS 2023, 20315 (Vorinstanz)
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