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Geywitz will Vorkaufsrecht der Kommunen wieder einführen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Kom­mu­nen in an­ge­spann­ten Woh­nungs­märk­ten müss­ten leich­ter an Grund­stü­cke kom­men und be­stehen­de Miet­struk­tu­ren schüt­zen kön­nen, sagte die Bun­des­bau­mi­nis­te­rin der "Rhein-Ne­ckar-Zei­tung". Um Mie­ter zu ent­las­ten, plä­diert die SPD-Po­li­ti­ke­rin für eine Sen­kung der Kap­pungs­gren­ze und Ver­län­ge­rung der Miet­preis­brem­se.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe ihr gesagt, dass daran mit Hochdruck gearbeitet werde, sagte Geywitz. "Es ist eigentlich ein sehr überschaubares Gesetzesverfahren, daher hoffe ich, dass der Hochdruck nach über einem Jahr bald Wirkung zeigt."

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, nannte eine Verschärfung des Vorkaufsrechts nicht zielführend. Die FDP unterstütze eine Prüfung, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergebe. "Wesentliche Fragen sind noch offen", sagte Föst.

Zudem will Geywitz das Bauen beschleunigen: "Alles, was das Bauen beschleunigt, führt dazu, dass die Preise gedämpft werden, denn ein längeres Genehmigungsverfahren erhöht automatisch die Baukosten." Wesentlich sei dabei die Digitalisierung des Bauantrags. "Außerdem müssen wir wieder einfacher bauen."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Vereinbarungen zur Abwendung bezirklichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten weiter bindend, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.5.2023, becklink 2027083

BVerwG, Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, NVwZ 2022, 75 (m. Anm. Kümmel, Schröer)

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