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Erneuerbare Energien: Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei Genehmigungsverfahren

Bundestag
Ver­ein­fach­te Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren und schnel­le­rer Aus­bau der er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en - dar­auf zielt ein Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung ab. Ex­per­tin­nen und Ex­per­ten sehen hier­bei aber noch er­heb­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf, wie eine An­hö­rung im Um­welt­aus­schuss ge­zeigt hat.

Die Sachverständigen begrüßten zwar überwiegend die grundsätzliche Intention des Entwurfs, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ein Großteil der geplanten Verfahrensänderungen, die neue Pflichten zur Rechenschaft, Information und Weiterleitung beinhalteten, würden aber nicht für schnellere Verfahren sorgen, sondern "genau das Gegenteil bewirken", hieß es zum Beispiel seitens des Deutschen Landkreistags. Die Langsamkeit der Verfahren beruhe zum Teil auch auf zu hohen Anforderungen an die Vollständigkeit von Antragsunterlagen. 

Während die Deutsche Umwelthilfe das Vorhaben der Regierung bemängelte, sämtliche immissionsschutzrechtliche Verfahren gleichzeitig zu beschleunigen und dabei den Rechtsschutz zu verkürzen, sprach sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) für eine generelle Verkürzung der Genehmigungsverfahren aus. Ebenso wie der Verband der Chemie-Industrie, kritisierte der BDI in diesem Zusammenhang die enge Eingrenzung der Verfahrensbeschleunigung auf die Erzeugung von erneuerbaren Energien. 

Expertinnen und Experten für Umwelt- und Planungsrecht wiesen darauf hin, dass nicht das Verfahrensrecht selbst hinderlich sei, sondern die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hält den Gesetzentwurf dagegen für verfehlt, da er nicht zur Reduktion von Emissionen beitrage und damit klimapolitisch unzureichend sei.

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