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Bürgermeisterwahl in Eutin muss nicht wiederholt werden

VG Schleswig-Holstein
Der Grü­nen-Po­li­ti­ker Sven Ra­destock bleibt Bür­ger­meis­ter der Stadt Eutin. Das VG Schles­wig-Hol­stein hat die Klage, mit der der par­tei­lo­se Ge­gen­kan­di­dat Chris­toph Mül­ler die Wahl an­ge­foch­ten hatte, als un­zu­läs­sig ab­ge­wie­sen. Mül­ler habe die Klage zu spät er­ho­ben - und zwar um genau einen Tag.

Dass Müller die Klage zuvor per E-Mail eingereicht habe, ändere nichts, so das Verwaltungsgericht. Dies genüge nicht den Formvorschriften, auf die Müller in der Rechtsmittelbelehrung auch hingewiesen worden sei.

Hintergrund der Klage waren Probleme mit der Wahlsoftware. Zur Behebung hatte die Wahlbehörde Testdaten und -wahlergebnisse eingespielt, die über einen veralteten Link zur vorherigen Bürgermeisterwahl öffentlich eingesehen werden konnten. Müller meint, dies habe die Wahlberechtigten unzulässig beeinflusst. Es sei der Eindruck entstanden, dass schon vor dem Wahltag die Briefstimmen ausgezählt und die Ergebnisse veröffentlicht worden seien.

Möglicherweise ist die Sache aber noch nicht ausgestanden: Der Gerichtsbescheid des VG ist noch nicht rechtskräftig. Müller kann die mündliche Verhandlung oder die Zulassung der Berufung beantragen. Im Fall des Antrags auf mündliche Verhandlung würde der Gerichtsbescheid als nicht ergangen gelten (Entscheidung v. 19.09.2023 - 6 A 10/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Koblenz, Ernennung eines Bürgermeisters trotz Wahlanfechtung, LKRZ 2013, 397

OVG des Saarlandes, Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Melderegisterauskünfte, LKRZ 2008, 223

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