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Richterbund kritisiert "Hauruckverfahren" bei Ampel-Gesetzen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Deut­sche Rich­ter­bund (DRB) hat die Bun­des­re­gie­rung für man­geln­de Be­tei­li­gungs­mög­lich­kei­ten der Ver­bän­de in meh­re­ren Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ge­rügt. Es wür­den immer wie­der feh­ler­haf­te Ge­set­ze im "Hau­ruck­ver­fah­ren" be­schlos­sen, sagte Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Sven Re­behn ge­gen­über der Pres­se.

Das führe zu handwerklichen Fehlern, Regelungslücken oder Widersprüchlichkeiten in Gesetzen. Dadurch werde die Arbeit der Gerichte nicht leichter. "Der Praxis-TÜV in der Gesetzgebung ist kein Selbstzweck", betonte Rebehn. "Die Ampelkoalition sollte einer soliden Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsverfahren wieder mehr Raum geben."

BND-Gesetz im Schweinsgalopp

Rebehn erinnerte an Aussagen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Wir haben in den letzten Jahren häufig quasi im Schweinsgalopp Gesetze gemacht", hatte dieser gesagt. Es sei erforderlich, bei der Formulierung von Gesetzentwürfen "wieder in den regulären Modus mit seinen Fristen" zurückzufinden.

Rebehn bemängelte: "Wenn das Bundeskanzleramt jetzt allerdings nur 24 Stunden Zeit einräumt, um einen Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes solide zu bewerten, scheint der Appell von Marco Buschmann noch nicht überall gehört worden zu sein." Er warnte, dass Qualität und Akzeptanz der Gesetze litten, wenn die Ampel ihre spät gefundenen politischen Kompromisse anschließend umso schneller ins Gesetzblatt bringen wolle.

Das Kanzleramt hatte einen Gesetzentwurf zur Reform des BND-Gesetzes am Montagmittag verschickt und Verbänden bis Dienstagmittag Zeit zur Stellungnahme gegeben. Eine Regierungssprecherin verwies auf eine knappe, vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Umsetzungsfrist bis zum Jahresende. Um diese halten zu können, müsse der Gesetzentwurf unter enormem Zeitdruck erstellt und abgestimmt werden.

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