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Prozess gegen Klimaaktivistin Carla Hinrichs: Gericht will Polizeivideos prüfen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Spre­che­rin der Kli­ma­grup­pe Letz­te Ge­ne­ra­ti­on, Carla Hin­richs, muss­te sich am Don­ners­tag er­neut wegen Stra­ßen­blo­cka­den vor dem AG Ber­lin-Tier­gar­ten ver­ant­wor­ten. Das Ver­fah­ren wurde aus­ge­setzt, weil das Ge­richt Be­weis­an­trä­gen von Hin­richs Ver­tei­di­gung statt­gab und nun Po­li­zei­vi­de­os ein­se­hen will.

Wie die "TAZ" berichtet, steht die Entscheidung über weitere Beweisanträge noch aus. Hinrichs Verteidigung möchte nach Angaben der Zeitung die Einschätzung zweier Sachverständiger zu der Frage hören, ob das Festkleben auf Asphalt "vorweggenommener gewalttätiger Widerstand" ist, wie die Staatsanwaltschaft meint, oder ob es eine symbolische Handlung und das Markenzeichen der Letzten Generation ist, wie es die Verteidigung einstuft.

Während die Staatsanwaltschaft Hinrichs unter anderem Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten bei mehreren Aktionen vorwirft, sagte Hinrichs, die die Blockaden weitgehend einräumt, sie könne angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise gar nicht anders, als zu protestieren. "Das werde ich nicht ohne Widerstand hinnehmen." Ihre Verteidigung will nun mit den Beweisanträgen nachweisen, dass die 26-Jährige aus Gewissensnot handelte und nicht aus verwerflichen Gründen. Einen neuen Termin zur Fortsetzung der Verhandlung gebe es noch nicht, sagte eine Gerichtssprecherin.

Aktivisten der Gruppe Letzte Generation blockieren seit Anfang 2022 bundesweit immer wieder Straßen und kleben sich dabei fest. Ihr Ziel ist es auf den Klimawandel und Versäumnisse der Politik bei dessen Bekämpfung hinzuweisen. Die Blockaden sorgen wegen Staus regelmäßig für große Verärgerung bei Autofahrern. 

Richter hatte Hinrichs in einem ähnlichen Verfahren zu Geldstrafe verurteilt

Richter Christoph Weyreuther fragte in der Verhandlung, ob es nicht andere Protestmittel wie angekündigte Demonstrationen gebe, die andere nicht so stark beeinträchtigen würden. Hinrichs gab an, sie habe dies versucht, die Erfolge seien aber ausgeblieben.

Weyreuther hatte Hinrichs bei einem ähnlichen Verfahren im März wegen Nötigung zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Jetzt sagte er in der Verhandlung, nach dem damaligen Urteil hätten ihn Forderungen nach einer schärferen Strafe erreicht. "'Fünf Jahre Arbeitslager' war noch harmlos", gab er die Kommentare wieder.

Hinrichs zeigte sich dennoch vor dem Prozess zuversichtlich, dass der Richter diesmal zu ihren Gunsten entscheiden könnte. Die Klimakrise habe sich zuletzt noch verschärft. "Ich hoffe, dass er all diese Aspekte in seine Entscheidung einbezieht und dann zu dem Ergebnis kommt, dass mein Verhalten gerechtfertigt ist", sagte sie.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schumacher, Die strafrechtliche Bewertung der "Letzten Generation", JuS 2023, 820

Busche, Verfassungsrechtliche Vorgaben für die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten, KlimR 2023, 103

Wefing, Letzte Generation – Druck auf dem Kessel, DRiZ 2023, 258

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