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Nordrhein-Westfalen muss Vorschriften für Tasereinsätze offenlegen

Redaktion beck-aktuell (dpa)

Das Land Nord­rhein-West­fa­len muss die Ein­satz­vor­schrif­ten für die neuen Elek­tro­scho­cker der Po­li­zei of­fen­le­gen. Das hat das VG Düs­sel­dorf ent­schie­den. Das Land habe eine Ge­fähr­dung der öf­fent­li­chen Si­cher­heit durch die Preis­ga­be die­ser In­for­ma­tio­nen nicht be­le­gen kön­nen.

Das Land hatte sich dagegen gewehrt: Dies würde die Einsatztaktik und damit die öffentliche Sicherheit gefährden. Störer könnten sich mit dem Wissen um die Vorschriften so verhalten, dass die Geräte nicht eingesetzt werden könnten.

Doch das Gericht sah diesen Einwand nicht hinreichend und plausibel belegt. Der Vertreter des Landes hatte zudem vergeblich argumentiert, dass man sich noch in der Pilotphase befinde. Die Vorschriften umfassen neun Seiten.

Geklagt hatte ein 22-jähriger Softwareentwickler aus Karlsruhe, der vom Verein "Frag den Staat" unterstützt wurde. Er hatte sich mit Erfolg auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Ein Fernsehbeitrag über einen umstrittenen Einsatz der sogenannten Taser in Dortmund habe ihn stutzig gemacht, erklärte er. Als er auf seine Anfrage hin keine Informationen vom zuständigen Landesamt der Polizei in Duisburg erhalten habe, habe er geklagt.

Todesfall in Dortmund

Die Taser werden seit Anfang 2021 von der Polizei in NRW eingesetzt. Im vergangenen Oktober war es zum ersten Todesfall im Zusammenhang mit einem Taser-Einsatz in Nordrhein-Westfalen gekommen. Ein 44-Jähriger starb in Dortmund, nachdem er zwei Stromstöße erhalten hatte.

Der 137 Kilogramm schwere und 1,99 Meter große Mann hatte zuvor einen Polizisten verletzt und versucht, mit einem Streifenwagen zu türmen. Wie sich bei der Obduktion herausstellte, war der Mann schwer herzkrank und erheblich alkoholisiert. Ob sein Tod tatsächlich auf die Elektroschocks zurückzuführen war, konnte die Obduktion nicht klären.

Die Elektroschock-Pistolen sind knallgelb und schon von weitem zu erkennen. Die Polizisten können zunächst einen kleinen Lichtbogen auslösen, der die Kraft des Tasers demonstriert. Im Ernstfall schießt man mit dem Gerät zwei Elektroden an Drähten auf den Angreifer, der durch Stromimpulse außer Gefecht gesetzt wird.

Tasereinsatz ist umstritten

Die Taser sind politisch umstritten - auch zwischen den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen in NRW. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl Mitte Mai einigte sich die schwarz-grüne Koalition darauf, die bereits bestellten Geräte an weitere Polizei-Dienststellen zu verteilen, bis 2024 weiter zu testen und mit einer Bodycam zu koppeln. Die NRW-Polizei ist somit noch nicht flächendeckend mit Tasern ausgestattet.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte ihren Einsatz wegen der abschreckenden Wirkung mehrfach verteidigt: In drei von vier Fällen bleibe es bei der Androhung und der Taser müsse gar nicht abgefeuert werden. Zudem sei er im Vergleich zum Schusswaffeneinsatz das mildere Mittel (Entscheidung v. 24.08.2023 - 29 K 5628/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Klein, Der Taser im polizeilichen Streifendienst – Gefahr oder Chance?, GSZ 2019, 228

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