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Andreas Heinz ist neuer Vizepräsident des BSG

BSG
An­dre­as Heinz heißt der neue Vi­ze­prä­si­dent des Bun­des­so­zi­al­ge­richts. Er folgt in die­sem Amt auf Mi­ri­am Me­ß­ling, die Ende März zur Rich­te­rin des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ge­wählt wurde. Staats­se­kre­tä­rin Leo­nie Ge­bers über­reich­te Heinz am Don­ners­tag die Er­nen­nungs­ur­kun­de.

Von 2015 bis 2022 gehörte Heinz dem Präsidium an und war von 2021 bis 2022 Mitglied des Präsidialrats. Seit 2016 ist er Vorsitzender des Veröffentlichungsausschusses der Herausgebergesellschaft der Richterinnen und Richter des BSG.

ALs er im August 2008 zum BSG wechselte, gehörte er zunächst dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat an. Seit Januar 2017 ist er Mitglied des für das Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständigen 12. Senats. Dort war er zunächst stellvertretender Vorsitzender und seit dem 1.1.2020 Vorsitzenden Richter.

Vita Andreas Heinz

Heinz, 1963 im südpfälzischen Landau geboren, studierte in Mainz und Freiburg Rechtswissenschaften. Er begann seine richterliche Laufbahn 1991 am LG Koblenz. Nach seinem Wechsel in die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit wurde er im Februar 1995 zum Richter am Sozialgericht und im März 1999 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Der Jurist war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Jahren 1996 und 1997 an das BSG sowie von 2000 bis 2003 an das BVerfG abgeordnet.

Als Autor und Herausgeber ist er insbesondere im Bereich der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung sowie im Recht des Arbeitsförderungs- und des Verfahrensrechts aktiv gewesen.

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