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LG Mainz weist Klage wegen möglichen Corona-Impfschadens ab

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach einer Imp­fung gegen das Co­ro­na­vi­rus hatte eine Zahn­ärz­tin einen star­ken Hör­scha­den er­lit­ten. Sie führt das auf den Covid-19-Wirk­stoff von As­tra­Ze­ne­ca zu­rück und for­dert Scha­dens­er­satz. Das LG Mainz hat die Klage jetzt ab­ge­wie­sen.

Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim OLG Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". Die zum Impfzeitpunkt 40 Jahre alte Zahnärztin von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".

"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte sie. Es sei nicht verständlich, weshalb das LG nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei. Die Urteilsbegründung ist noch nicht bekannt. Sie werde schriftlich ergehen, verkündete die Richterin am Montag.

OLG Bamberg will in ähnlichem Fall Gutachten einholen

Der Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem OLG Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14.08. Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war". Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte der Anwalt in Mainz.

Er nannte das Urteil des LG einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Zahnärztin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an AstraZeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde (Urt. v. 21.08.2023 - 1 O 192/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Kapoor/Klindt, Aktuelle Entwicklungen im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht, NJW 2023, 1862

OLG Bamberg, Coronavirus, SARS-CoV-2, Vorsitzender, BeckRS 2023, 20834

LG Hof, Zur Arzneimittelhaftung für COVID-19-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria, PharmR 2023, 355

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