chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Schlachthof-Schließung: Tönnies zieht Klage in Teilen zurück - Rest abgewiesen

VG Minden
Im Streit um die Schlie­ßung von Deutsch­lands grö­ß­ten Schlacht­hof in der Co­ro­na-Pan­de­mie hat Tön­nies kurz vor dem Ter­min seine Be­schwer­de zum Teil zu­rück­ge­zo­gen. So­weit es noch um Ein­schrän­kun­gen für eine Spe­di­ti­ons­toch­ter ging, wies das Ver­wal­tungs­ge­richt Min­den die Klage ab.

Der Kreis Gütersloh hatte im Juni 2020 nach einem Hochschnellen der Infektionszahlen im Kreis und bei den Mitarbeitern des Fleischverarbeitungsbetriebs den Betrieb untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück in Ostwestfalen umgehend Klage eingelegt.

Vor der Verhandlung hatte Tönnies im Juli 2023 auf einen Teil der Klage verzichtet und sich auf die Einschränkung bei einer Tochterfirma konzentriert. Die transportiert als Speditionsunternehmen Waren von Tönnies und auch von anderen Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Rheda-Wiedenbrück haben.

Keine rechtswidrigen Verfügungen gegen Speditionstochter

Tönnies hatte beklagt, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt hatte, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis abgeleitet. Das Verwaltungsgericht aber konnte dafür keine Belege finden. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte in seiner Urteilsbegründung.

 

zu VG Minden, Urteil vom 15.08.2023 - 7 K2150/20

 

Aus der Datenbank beck-online

Schwintowski, Haftung des Staates für (rechtmäßige) hoheitliche Corona-Eingriffe, NJOZ 2020, 1473

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü