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Mitglieder der Grauen Wölfe waffenrechtlich unzuverlässig

VG Köln
Der Wi­der­ruf der waf­fen­recht­li­chen Er­laub­nis von Mit­glie­dern der "Ül­kü­cü"-Be­we­gung ("Graue Wölfe") ist aller Vor­aus­sicht nach recht­mä­ßig, ent­schied am Mon­tag das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln. Zur Be­grün­dung ver­wies es auf An­halts­punk­te für ver­fas­sungs­feind­li­che Be­stre­bun­gen der Be­we­gung. Es folgt dabei der Ein­schät­zung des Bun­des­amts für Ver­fas­sungs­schutz sowie der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­de des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len.

Zwei Mitglieder eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) hatten sich in Eilverfahren gegen die Widerrufe gewehrt. Dem "Ülkücü"-Dachverband ADÜTDF gehören hierzulande rund 160 lokale Vereine an, in denen etwa 7.000 Mitglieder organisiert sind.

Aus Sicht des Gerichts liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die "Ülkücü"-Bewegung verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Der Verfassungsschutz beschreibe die Bewegung als rechtsextremistisch und als Gruppierung, die sich gegen die Völkerverständigung, das friedliche Zusammenleben der Völker und gegen Wertvorstellungen des Grundgesetzes richte. Ihre Ideologie zeichne sich maßgeblich durch Rassismus, Antisemitismus sowie Christenfeindlichkeit aus. Diese Bestandteile bestimmten auch die Ausrichtung der Dachverbände und Ortsvereine.

Mitgliedschaft ausreichend für verfassungsrechtliche Unzuverlässigkeit

Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des VG Köln reicht die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus. Nachweislicher Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedürfe es nicht (Beschl. v. 24.07.2023 - 20 L 835/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • VG Köln, Einstufung des "Flügels" der AfD als rechtsextremistisch, BeckRS 2022, 3818
  • OVG Bautzen, Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft in rechtsextremer Vereinigung, NVwZ 2023, 358
  • VG München, Unterlassungsklage eines Kulturvereins gegen die Zuordnung zur Ülkücü-Bewegung der Grauen Wölfe, BeckRS 2019, 53902
  • VerfGH Berlin, Organstreitverfahren, Fraktionsausschluss, „Ülkücü“-Bewegung, BeckRS 2018, 14609
  • Kruschke, Der „Kampf gegen rechts“, NJOZ 2023, 129

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