chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Keine einheitliche Richtlinie für ChatGPT in der Bundesregierung

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung auf An­fra­gen aus dem Par­la­ment kön­nen sehr de­tail­liert aus­fal­len, mit Un­ter­punk­ten oder sogar Ta­bel­len. Doch auf die Frage des CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Tho­mas Jar­zom­bek, ob es in der Bun­des­re­gie­rung eine ein­heit­li­che Richt­li­nie zum Ein­satz von Chat­bots mit Künst­li­cher In­tel­li­genz (KI) à la ChatGPT gibt, fiel die Ant­wort sehr knapp aus: "Eine Richt­li­nie im Sinne der Fra­ge­stel­lung be­steht nicht."

Jarzombek findet das seltsam: "Die Bundesregierung ist vollkommen naiv, was den Einsatz von KI betrifft. So sollte sich eigentlich bereits bis zum Letzten herumgesprochen haben, dass hier die Gefahr besteht, dass interne Daten und Betriebsgeheimnisse über ChatGPT die Häuser verlassen und allgemein verfügbar werden", sagte er am Freitag.

Durch die Nutzung von KI-Systemen zur Erstellung von Texten, Excellisten und anderen Datensätzen könnten die Hersteller von KI-Systemen Zugriff auf zahlreiche Informationen aus den Verwaltungen und der Gesetzgebung erhalten. Jarzombek erörtert weiter, dass aus diesem Grund viele Unternehmen bereits Richtlinien erlassen und ihren Beschäftigten eigene KI-Lösungen zur Verfügung gestellt hätten.

Verwaltung prüft Einsatzmöglichkeiten und Grenzen noch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Markus Richter, hatte vor kurzem für Offenheit geworben, was den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung angeht. Deutschland müsse aufpassen, dass es hier nicht abgehängt werde. Die Erfahrung zeige, dass die Fehlerquote bei automatisierten Verfahren oft niedriger sei als bei der Bearbeitung durch Menschen.

Überall da, wo es einen Ermessensspielraum gebe, sei die Verwendung von KI aktuell aber ausgeschlossen, sagte der Staatssekretär.

Zum Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren Werkzeugen laufe derzeit eine Erhebung des jeweiligen Bedarfs bei den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung. Es sei wichtig, dass Synergien genutzt und nicht in den einzelnen Ministerien Insellösungen vorangetrieben würden, sagte Richter.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Keber/Schwartmann, ChatGPT - Wie reguliert man eine Weltmaschine?, MMR-Aktuell 2023, 457196
  • Woerlein, ChatGPT – "Fortschritt" durch Künstliche Intelligenz auf Kosten des Datenschutz- und Urheberrechts, ZD-Aktuell 2023, 01205
  • Hacker, Die Regulierung von ChatGPT et al. – ein europäisches Trauerspiel, GRUR 2023, 289
  • Nickl, ChatGPT als Rechtsdienstleister?, MMR 2023, 328
  • Johannisbauer, ChatGPT im Rechtsbereich – erste Erfahrungen und rechtliche Herausforderungen bei der Verwendung künstlich generierter Texte, MMR-Aktuell 2023, 455537

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü