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GFF will Meta automatisierte Chatkontrollen verbieten lassen

GFF
Die Ge­sell­schaft für Frei­heits­rech­te (GFF) klagt ge­mein­sam mit einem Face­book-Nut­zer gegen Meta, um dem Un­ter­neh­men das au­to­ma­ti­sier­te Scan­nen von Mes­sen­ger-Nach­rich­ten un­ter­sa­gen zu las­sen. Die GFF will mit ihrer Klage auch er­rei­chen, dass die Rechts­wid­rig­keit an­lass­lo­ser Chat­kon­trol­len ins­ge­samt fest­ge­stellt wird. Meta be­ruft sich auf eine be­fris­te­te Aus­nah­me­re­ge­lung für Scans auf Kin­der­por­no­gra­fie.

Die GFF misst ihrer Klage besondere Relevanz zu, weil auf EU-Ebene derzeit über einen Verordnungsvorschlag debattiert werde, der vorsehe, Unternehmen zu verpflichten, sämtliche Online-Kommunikation zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen zu scannen. Eine solche Verpflichtung von Plattformen, private Chats faktisch anlasslos mitzulesen, würde aber das Ende verschlüsselter Kommunikation bedeuten, mahnt die GFF. 

Sie weist auch auf die Bedeutung der Vertraulichkeit der Kommunikation für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte und Anwältinnen hin und moniert, dass die geplante Verordnung keine Ausnahmen vorsehe. Mit der geplanten Verordnung würde das Mandatsgeheimnis in vielen Bereichen aufgehoben. 

Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung 

"Wenigen Personen ist bewusst, dass ihre Kommunikation über Messenger bereits jetzt überwacht werden kann, ohne dass sie dazu Anlass gegeben haben. Gerade über die Chatfunktion sozialer Netzwerke teilen wir schnell unsere intimsten Gedanken. Sie müssen vor den Blicken Dritter sicher sein", sagt Jürgen Bering, Verfahrenskoordinator und Jurist bei der GFF.

Meta beruft sich für seine Scan-Praxis laut GFF auf eine europäische Übergangsverordnung, die für einen Zeitraum von drei Jahren Ausnahmen von der e-Privacy-Richtlinie regele. Die GFF hält die Scan-Praxis von Meta aber für rechtswidrig. Die automatisierten Chatkontrollen stünden nicht nur im Widerspruch zur DS-GVO, sie verletzten auch die Privatsphäre. Die intransparente Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Dritte verstießen insbesondere gegen das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen.

Daran ändere auch die "Automatisierung" der Kontrollen nichts. Derzeit sei die Fehlerrate der Software, die Missbrauchsdarstellungen erkennen solle, so hoch, dass zusätzlich stets Menschen das Ergebnis weiterleiten und überprüfen müssen. Diese Personen nähmen dabei unweigerlich Kenntnis vom persönlichen Inhalt der Nachrichten. Das betreffe häufig auch einvernehmlich geteilte Nacktaufnahmen, die das System fehlerhaft einordne.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Heger, Chatkontrollen zur Bekämpfung von Kinderpornografie?, ZRP 2022, 133
  • Woerlein, EU-Kommission: Gesetzesvorschlag im Kampf gegen Kindesmissbrauch - kommt die Chatkontrolle?, ZD-Aktuell 2022, 01251 
  • Heger, Chatkontrollen zur Bekämpfung von Kinderpornografie?, ZRP 2022, 133 
  • Zurawski, EU-Kommission: Vorschlag "Chatkontrolle" - Verhältnisse der Überwachung, ZD-Aktuell 2022, 01240
  • EU-Parlament erlaubt flächendeckende Scans nach Kinderpornografie, MMR-Aktuell 2021, 440581 

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