Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat am 18.07.2023 die geplante Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Bundesverfassungsgericht begrüßt. Dies hatte er schon länger gefordert. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat er jedoch einige Anpassungen vorgeschlagen, um eine effiziente und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG werde die Einreichung von Anträgen erheblich erleichtern, meint Sebastian Nellesen, Mitglied des DAV-Ausschusses Verfassungsrecht. "Bisher ging dies in vielen Fällen nur per Post, Boten oder durch persönliche Abgabe in Karlsruhe, wenn (wie sehr oft) der Aktenumfang eine Fax-Sendung unmöglich machte".
Insbesondere bei der knappen Antragsfrist von einem Monat im Fall der Urteilsverfassungsbeschwerde sei damit ein erheblicher Teil der Bearbeitungsfrist durch Logistik verloren gegangen. Künftig dürften sich die Beteiligten eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens an den "kurzen Wegen" der digitalen Kommunikation erfreuen.
Forderung nach elektronischer Vollmachtsübermittlung und elektronischer Akteneinsicht
An einigen Punkten gebe es jedoch Anpassungs- oder zumindest Klarstellungsbedarf: So sollte zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten klargestellt werden, dass die besondere Vollmacht für das verfassungsgerichtliche Verfahren ebenfalls elektronisch übermittelt werden kann, erläuterte Nellesen.
Zudem sollte die elektronische Aktenführung konsequenterweise auch eine elektronische Akteneinsicht nach sich ziehen – den jeweiligen Regelungen in den Fachgerichtsordnungen entsprechend.
Eine Orientierung an den fachgerichtlichen Vorschriften biete sich ferner an bei den Regelungen zur elektronischen Signatur von Anlagen, zur Entbehrlichkeit von Abschriften sowie zur Löschung von elektronischen Dokumenten.