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Ex-Wirecard-Chef legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der frü­he­re Wire­card-Chef Mar­kus Braun hat in einem Streit um 35 Mil­lio­nen Euro Ver­fas­sungs­be­schwer­de in Karls­ru­he ein­ge­legt. Damit will der seit drei Jah­ren in Un­ter­su­chungs­haft sit­zen­de Ma­na­ger eine Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Mün­chen aus den An­geln heben, das auf An­trag des Wire­card-In­sol­venz­ver­wal­ters einen Ver­mö­gens­ar­rest über die 35 Mil­lio­nen er­las­sen hatte.

Braun rügt Verletzung rechtlichen Gehörs

Das Bundesverfassungsgericht, dass den Eingang der Beschwerde bestätigte, wird nicht direkt über die 35 Millionen Euro entscheiden, sondern muss die Frage klären, ob das Münchner Gericht Brauns verfassungsmäßige Grundrechte verletzte. Brauns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz wies die OLG-Entscheidung in der "Süddeutschen Zeitung" als "unzutreffend" zurück. "Obwohl wir das mehrfach ausdrücklich angeboten und erbeten hatten, hatte es das OLG kategorisch abgelehnt, Herrn Dr. Braun auch nur anzuhören", sagte der Anwalt der Zeitung.

Zeitpunkt der Entscheidung derzeit nicht absehbar

Braun war mit einem Anteil von gut 7% größter Aktionär des mittlerweile vom Insolvenzverwalter weitgehend abgewickelten Wirecard-Konzerns. Als das Unternehmen 2018 in den Börsen-Leitindex Dax aufstieg, war Wirecard insgesamt über 20 Milliarden Euro wert, und Braun damit zum Milliardär geworden. Mit dem Kollaps des Konzerns im Sommer 2020 ging auch der Großteil des Vermögens wieder verloren. Was noch übrig ist, versuchen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Insolvenzverwalter zu sichern. Vorerst muss Braun sich gedulden. "Das Verfahren ist in Bearbeitung", sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. "Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist." Darüber berichtete zuerst die "Süddeutsche Zeitung".

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