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Bundesregierung beschließt Klimaanpassungsgesetz

BMUV
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Ent­wurf für ein Kli­ma­an­pas­sungs­ge­setz be­schlos­sen. Im Fokus steht die Vor­be­rei­tung auf Kli­ma­ver­än­de­run­gen und die An­pas­sung an die Fol­gen der Kli­ma­kri­se. Ziel ist ein bes­se­rer Schutz der Be­völ­ke­rung. Der Ge­setz­ent­wurf wird nun dem Bun­des­rat und dem Bun­des­tag zur Be­fas­sung und Ver­ab­schie­dung zu­ge­lei­tet.

Das Klimaanpassungsgesetz setze den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen, erläutert das Bundesumweltministerium, das den Entwurf erarbeitet hat. Dieser Rahmen solle es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen.

Ziel sei es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen.

Drei Kernelemente

Das Klimaanpassungsgesetz beinhaltet laut Bundesumweltministerium drei Kernelemente: Die Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes sowie ein Berücksichtigungsgebot.

Das Gesetz beauftragt die Länder, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, dafür zu sorgen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte für Gebiete von Gemeinden und Kreise erstellt werden, und dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben.

Die Bundesregierung soll eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen, um eine zielgenauere Ausrichtung der Maßnahmen und Instrumente zu ermöglichen. Diese Strategie soll soll sie regelmäßig aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll die Bundesregierung bis Ende 2024 beschließen.

Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, wenn möglich, wiederherstellen und entsiegeln.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Schwarz/Sairinger, Die Klimakrise als Herausforderung des grundgesetzlichen Verfassungsstaates der Gegenwart, ESG 2022, 6
  • Däuper/Braun/Hausmann, Negativemissionen im Kontext existierender Klimaschutzziele – Eckpunkte eines vorausschauenden Rechtsrahmens für Carbon Dioxide Removal, IR 2022, 310

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