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EU-Parlament nimmt neue Regeln zu Förderung von Energieeinsparungen an

EU-Parlament
Im Rah­men des Eu­ro­päi­schen Grü­nen Deals ("Fit for 55") hat das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment die be­reits mit dem Rat ab­ge­stimm­te En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Richt­li­nie ge­bil­ligt, mit der so­wohl für den Pri­mär- als auch für den End­en­er­gie­ver­brauch in der EU neue En­er­gie­ein­spar­zie­le für das Jahr 2030 fest­ge­legt wer­den. Ge­plant ist eine Sen­kung des En­er­gie­ver­brauchs auf EU-Ebene um 11,7%. Dies soll dazu bei­tra­gen, den Kli­ma­wan­del zu be­kämp­fen und die En­er­gie­si­cher­heit zu er­hö­hen. Die Richt­li­nie muss noch vom Mi­nis­ter­rat ge­bil­ligt wer­den, bevor sie in Kraft tre­ten kann.

Der Primärenergieverbrauch entsteht bei der Gewinnung von Energieprodukten zum Beispiel in Kohlebergwerken. Unter dem Endenergieverbrauch versteht man den Gesamtenergieverbrauch von Endverbrauchern wie Haushalten, Industrie und Landwirtschaft. Die Mitgliedstaaten müssen nach der Richtlinie gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 11,7% sinkt (im Vergleich zu den Prognosen für 2020).

Ein robuster Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus soll dieses Ziel begleiten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Beiträge zu diesem verbindlichen EU-Ziel erfüllen. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten im Durchschnitt 1,5% pro Jahr einsparen. Ab 2025 sollen im Schnitt jährlich 1,5% Energie eingespart werden, beginnend mit 1,3% in 2025 und schließlich auf 1,9% bis Ende 2030 steigend.

Umsetzung auf unterschiedlichen Ebenen

Die Einsparungsziele sollen auf unterschiedlichen Ebenen – lokal, regional und national – in diversen Sektoren umgesetzt werden – zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, in Gebäuden, Unternehmen und Rechenzentren. Die Abgeordneten betonen, dass das System insbesondere den öffentlichen Sektor abdecken sollte, der seinen Endenergieverbrauch jedes Jahr um 1,9% senken müsse. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass jedes Jahr mindestens 3% der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden renoviert werden. Die Richtlinie legt auch neue Anforderungen für effiziente Fernwärmesysteme fest.

Das Paket "Fit for 55" hatte die Europäische Kommission am 14.07.2021 angenommen. Hiermit sollen die bestehenden Klima- und Energievorschriften angepasst werden, um das neue EU-Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55% bis 2030 zu erreichen. Ein Element des Pakets ist die Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED II). Nach der derzeit geltenden RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32% ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

Das "Fit for 55"-Paket umfasst auch die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie, deren Bestimmungen an das neue 55%-ige THG-Ziel angepasst werden. Die Energieeffizienzrichtlinie legt derzeit die Höhe der Energieeinsparungen fest, die die EU erzielen muss, um das vereinbarte Ziel von 32,5% Energieeffizienzverbesserungen bis 2030 zu erreichen.

Bürgervorschläge aufgegriffen

Mit der Energieeffizienzrichtlinie reagieren die Mitglieder des EU-Parlaments auf die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Schlussfolgerungen der "Konferenz zur Zukunft Europas". Die Energieeffizienz-Richtlinie greift dabei den Vorschlag 3(3) auf, der darauf abzielt, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten durch Energieeffizienzprojekte und den Ausbau sauberer und erneuerbarer Energien zu verringern.

Sie steht auch in Einklang mit Vorschlag 3(5), der Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien befürwortet, sowie mit Vorschlag 3(6), der die Erforschung neuer umweltfreundlicher Energiequellen und Speichermethoden fördert und damit die Klimaziele der EU unterstützt. Darüber hinaus steht sie im Einklang mit Vorschlag 11(1), der umweltfreundlichere Produktionsprozesse in Unternehmen fördert und sie dabei unterstützt, die besten Lösungen zu finden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Stäsche, Reform des EU-Emissionshandelssystems, der Effort-Sharing-Verordnung, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie – "Fit for 55"?, KlimR 2023, 171
  • Schlacke, Klimaschutzrecht im Mehrebenensystem, NVwZ 2022, 905
  • Schlacke/Köster/Thierjung, Das "Europäische Klimagesetz" und seine Konsequenzen, EuZW 2021, 620
  • Frenz, Nachhaltige Wirtschaftswende nach dem EU-Klimapaket "Fit for 55", EWS 2021, 241

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