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Bund und Länder einig über Grundzüge der Krankenhausreform

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Bund und Län­der haben hef­tig über eine ge­mein­sa­me Linie für eine große Kran­ken­haus­re­form ge­strit­ten, die chro­ni­sche Fi­nanz­nö­te ab­wen­den und die Qua­li­tät ver­bes­sern soll. Nun ist der grobe Rah­men ab­ge­steckt. Man habe sich auf sehr de­tail­lier­te Eck­punk­te ei­ni­gen kön­nen, sagte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) nach ge­mein­sa­men Be­ra­tun­gen am Mon­tag in Ber­lin. Über den Som­mer soll nun ein Ge­setz­ent­wurf er­ar­bei­tet wer­den.

Der Zeitplan, nach dem die Reform zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, bleibt bestehen, auch wenn die konkrete Umsetzung in den Kliniken vor Ort danach erst schrittweise anlaufen soll. Den Eckpunkten stimmten nun 14 der 16 Länder zu, wie der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, mitteilte. Es liege damit ein gültiger Beschluss vor. Bayern stimmte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich.

Der nordrhein-westfälische Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) machte deutlich, die künftige Planung sei eine Möglichkeit, überprüfbare Qualität hinzukriegen. An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sollen für die Länderseite Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie für die Belange Ostdeutschlands auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt werden.

Änderung beim Vergütungssystem

Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck hin zu immer mehr abrechenbaren Fällen zu lösen. Ein Großteil der Vergütung solle künftig allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten entstehen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Transparent machen will der Bund die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level"). Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Absage an Finanzspritze

Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch vor der Reform setzten sich nicht durch. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, Optionen würden geprüft, fügte aber hinzu: "Ich kann da keine Hoffnungen machen." Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen - das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht wurde. 

Ebenfalls zum Jahresbeginn 2024 plant Lauterbach ein "Transparenzgesetz", mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patientinnen und Patienten veröffentlicht werden sollen. Darüber sei in den aktuellen Beratungen aber nicht gesprochen worden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Krankenhausreform konstruktiv im Sinne der Patientinnen und Patienten angehen - Krankenkassenverbände unterstützen die Pläne der Bundesregierung, FD-SozVR 2023, 456099
  • Regierungskommission arbeitet an Krankenhausreform, FD-MedizinR 2022, 450200
  • Mecklenburg-Vorpommern will die Abschaffung von Fallpauschalen für Kinder- und Jugendmedizin, RDG 2020, 236

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