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EU-Kommission legt Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023 vor

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Deutsch­land muss nach An­sicht der EU-Kom­mis­si­on Rich­ter bes­ser be­zah­len und die Re­geln für den Wech­sel von Spit­zen­po­li­ti­kern in die Wirt­schaft ver­schär­fen. Das geht aus ihrem am 05.07.2023 vor­ge­leg­ten vier­ten Be­richt über die Rechts­staat­lich­keit her­vor. Grund­sätz­lich stell­te die EU-Kom­mis­si­on dem Rechts­staat in Deutsch­land je­doch ein gutes Zeug­nis aus. An­ders sieht es etwa in Polen aus. In Un­garn seien ei­ni­ge Re­for­men an­ge­sto­ßen wor­den.

Längere "Abkühlphase" für Minister und Staatssekretäre

Laut EU-Kommission besteht in Deutschland insbesondere bei der finanziellen und personellen Ausstattung der Justiz weiterhin Ausbaubedarf. Zur Ausstattung der Justiz gehöre auch die Besoldung der Richterinnen und Richter. Hier habe es im Vergleich zum vorherigen Report keine Fortschritte gegeben. Außerdem sollen die Regeln für den Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft verschärft werden. Hier sah die EU-Kommission im Vergleich zum Vorjahr zwar einige Fortschritte. Dennoch müssten die Regeln einheitlicher und transparenter werden. Die sogenannte Abkühlphase für Bundesministerinnen und -minister sowie parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre nach ihrer Tätigkeit in der Politik müsse länger sein. Außerdem sollte der Einfluss von Lobbyisten bei der Ausarbeitung neuer Gesetze mit einem "legislativen Fußabdruck" sichtbarer gemacht werden.

DAV sieht sich in seinem Handeln bestätigt

"Die Länderempfehlungen zeigen uns, dass wir als starke Stimme der Rechtsstaatlichkeit bei der EU-Kommission Gehör finden, wir hier zugleich aber weiterhin Nachdruck zeigen müssen", so Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Auch der DAV habe in seiner Stellungnahme zum diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht etwa auf die nach wie vor ungenügende Ausstattung der Justiz hingewiesen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung sowie der kommenden Pensionierungswelle. Der von der Kommission aufgegriffene neue Gesetzesvorschlag zur Audioaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gehe auch auf langjähriges Bestreben des DAV zur audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung zurück. Leider sei die DAV-Forderung nach verbindlichen Ernennungsvorschlägen durch unabhängige Expertengremien zur Besetzung der höheren Richterämter nicht aufgegriffen worden.

Schlechtes Zeugnis für Polen

Mit Blick auf Polen meldete die EU-Kommission erneut ernsthafte Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeit der dortigen Justiz an. In Ungarn wurden demzufolge einige Reformen angestoßen, nachdem die EU mehrere Milliarden an EU-Hilfen derzeit eingefroren hat. Allerdings sei noch einiges zu tun, etwa bei der Pressefreiheit oder der Korruptionsbekämpfung. Die EU-Kommission veröffentlicht seit 2020 einmal im Jahr ihren sogenannten Rechtsstaat-TÜV. Darin untersucht sie etwa den Zustand des Justizsystems, den Kampf gegen Korruption sowie Medienfreiheit und -vielfalt in den 27 EU-Staaten. In diesem Jahr wurde zum ersten Mal überprüft, wie die EU-Staaten die Empfehlungen aus dem vergangenen Jahr umgesetzt haben.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • EuGH, Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen Unionsrecht, EuZW 2023, 539

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