Nachdem das Bundesverfassungsgericht die für diesen Freitag vorgesehene Verabschiedung des "Heizungsgesetzes" vorläufig gestoppt hat, wollen die Koalitionsfraktionen nun für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Zuvor hatte noch eine Sondersitzung während der Sommerpause als Alternative im Raum gestanden.
CDU-Abgeordneter forderte mehr Zeit
Keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das BVerfG das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war.
Gesetz soll Anfang 2014 in Kraft treten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - soll am 01.01.2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Ahlers/Neumüller, Bundesregierung beschließt Rahmen fürs Heizen mit Erneuerbaren Energien, IR 2023, 125
- Winkler/Zeccola/Tejkl, Die Wärmeplanung als rechtlicher Flickenteppich, EnWZ 2022, 339
- Staudt/Azuma-Dicke, Wie gelingt die Wärmewende? - Chancen und Herausforderungen im Wärmesektor, KlimR 2022, 121