Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Klage mehrerer Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gegen den Neubau der Bundesstraße B 169 vom Knotenpunkt mit der B 6 bei Riesa bis südwestlich von Salbitz abgewiesen. Die Planrechtfertigung für das Vorhaben, die sich aus der Festlegung des Gesetzgebers im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ergibt, stehe auch nach dem bereits erfolgten Bau von anderen Ortsumgehungen in der Region nicht in Zweifel, entschieden die Bundesrichter.
Fehlender Bedarf für Neubau angeführt
Die Kläger wandten sich laut BVerwG gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 169 - Cottbus-Plauen, Verlegung Salbitz–Riesa, 3. Bauabschnitt. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits im Jahr 2006 eingeleitet. Die durch die Planung eigentumsbetroffenen Kläger waren der Auffassung, dass aufgrund des bis 2030 prognostizierten Verkehrsrückgangs und inzwischen bereits abgeschlossener Verkehrsvorhaben kein Bedarf mehr für das Vorhaben bestehe. Ferner sehen sie zu Unrecht ein FFH-Gebiet beeinträchtigt. Auch sei die Variantenprüfung fehlerhaft, ihre landwirtschaftlichen Belange weniger beeinträchtigende Varianten hätten nicht ausgeschieden werden dürfen und der Ausbau von Biogasanlagen werde verhindert.
Keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets
Das BVerwG sah dies anders und wies die Klage ab. Das FFH-Gebiet "Jahnaniederung" werde nach den Planunterlagen nicht erheblich beeinträchtigt. Dies hätten die Kläger auch nicht mit Rügen angegriffen. Es sei ferner nicht zu beanstanden, dass die Planfeststellungsbehörde sich im Interesse des überregionalen Verkehrs, dem der Ausbau der Bundesfernstraße in erster Linie dienen soll, für eine direkte Trassenführung und gegen eine mit Umwegen verbundene, weniger leistungsfähige Parallelführung zu vorhandenen Bundes- und Landesstraßen entschieden habe.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- BVerwG, Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes auf Planfeststellung – Nordverlängerung A 14, NVwZ 2022, 1549
- OVG Lüneburg, Planrechtfertigung, Bedarfsfeststellung, FFH, Verträglichkeitsprüfung, Ortsumgehung, BeckRS 2016, 46473
- Sauthoff, Die Strategische Umweltprüfung im Straßenrecht, ZUR 2006, 15