Die EU-Kommission will die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in grenzüberschreitenden Fällen verbessern. Mit einer neuen Verordnung werden konkrete Verfahrensvorschriften für die Behörden bei der Anwendung der DS-GVO in Fällen festgelegt, die Personen in mehreren Mitgliedstaaten betreffen.
Bessere Zusammenarbeit der Behörden
Insbesondere in schweren Fällen, in denen ein Verstoß viele Opfer in der gesamten EU haben kann, soll die federführende Datenschutzbehörde verpflichtet werden, den betroffenen Behörden in anderen Ländern eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu übermitteln, in der die zentralen Elemente der Untersuchung und der Standpunkt der Behörde zu dem Fall dargelegt werden. Dies soll dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden zu verringern und die Konsensfindung zwischen ihnen in der Anfangsphase des Verfahrens zu erleichtern.
Grenzüberschreitende Verfahrensharmonisierung
Die neue Verordnung enthält detaillierte Vorschriften, die das reibungslose Funktionieren des durch die DS-GVO eingeführten Kooperations- und Kohärenzverfahrens unterstützen und mit denen Vorschriften harmonisiert werden. Dabei geht es um Anhörungsrechte für Beschwerdeführer, Beteiligungsrechte der von der Untersuchung betroffenen Parteien sowie eine Straffung der Zusammenarbeit und Streitbeilegung.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Aust, Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz aus dem Blickwinkel der DS-GVO, ZD-Aktuell 2022, 01305
- EU-Kommission, Transatlantischer Datenschutzrahmen – US-Regeln bieten angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, BB 2023, 2
- Leibold, Übersicht über die Rechtsprechung des EuGH zur DS-GVO und DS-RL, ZD-Aktuell 2023, 9