Die Bundesregierung will Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht vereinfachen, damit zum Beispiel Windkraftanlagen schneller gebaut werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf samt Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung liegt nun dem Bundestag vor. Ziel sei es, die Potenziale des BImSchG effektiver zu nutzen, um die Klimaziele zu erreichen, so die Regierung.
Klima soll Schutzgut im Sinn des BImSchG werden
Bis 2030 erfordere dies "nahezu eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung". Konkret ist zum einen vorgesehen, "Klima" als Schutzgut in das BImSchG aufzunehmen. Hierdurch könnten die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten, erklärt die Bundesregierung. Zum anderen ist geplant, die Genehmigungsverfahren für Anlagen wie etwa Windenergieanlagen an Land und Elektrolyseuren für grünen Wasserstoff zu beschleunigen. So soll künftig unter anderem eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Auch ist vorgesehen, Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Ebenfalls vereinfacht werden sollen Genehmigungsverfahren für Repowering.
Lärmaktionspläne sollen erst später überprüft werden
Darüber hinaus dient das Vorhaben der Umsetzung einzelner EU-rechtlicher Vorgaben: So soll zum einen künftig die Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren beteiligt werden, wenn eine Industrieanlage so geändert oder erweitert wird, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissionsrichtlinie überschritten werden. Zum anderen ist geplant, Überprüfungen und Überarbeitungen der Lärmaktionspläne, die nach bisher geltendem EU-Recht in diesem Jahr stattfinden sollen, zu verschieben. Sie sollen laut Gesetzentwurf nun spätestens bis zum 18.07.2024 stattfinden.
Bundesrat verlangt Konkretisierung der Anforderungen an Anlagen
Der Bundesrat sieht einzelne geplante Regelungen kritisch und schlägt Änderungen vor – etwa für die Aufnahme des Klimas als Schutzgut: Die Anforderungen, die im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes an die Anlage gestellt würden, seien nicht klar und zu konkretisieren. Dem tritt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung entgegen. Die Aufnahme des Klimaschutzes in die Zweckbestimmung des Gesetzes diene der Klarstellung. Damit werde die Rechtsgrundlage für künftige konkretisierende Rechtsverordnungen nach § 7 BImSchG geschaffen, "die gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein werden".
Einigkeit in Bezug auf Digitalisierung der Genehmigungsverfahren
Zustimmend äußert sich die Bundesregierung etwa zu einem Änderungsvorschlag des Bundesrats zur Digitalisierung der Genehmigungsverfahren: Dieser hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es der vollständigen Digitalisierung bedürfe, um die Verfahren insgesamt wirksam zu beschleunigen. Derzeit würden bundesweit für die elektronische Antragstellung die entsprechenden Fachverfahren und Onlinezugänge geschaffen. Für die Nutzung dieser Möglichkeiten müssten Genehmigungsbehörden aber auch berechtigt sein, eine elektronische Antragstellung zu fordern und dafür technische Vorgaben zu machen, mahnt der Bundesrat.