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EU-Kommission will entwaldungsfreie Lieferketten

EU-Kommission
Un­ter­neh­men müs­sen künf­tig dar­auf ach­ten, dass be­stimm­te Waren, die in der EU in Ver­kehr ge­bracht wer­den, nicht zur Ent­wal­dung in der EU und an­ders­wo bei­tra­gen. Wie die EU-Kom­mis­si­on am Don­ners­tag mit­teil­te, ist eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung nach Zu­stim­mung des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und der EU-Staa­ten in Kraft ge­tre­ten. Seit ges­tern haben Un­ter­neh­men da­nach 18 Mo­na­te Zeit, sich auf die neuen Re­geln zu ent­wal­dungs­frei­en Lie­fer­ket­ten ein­zu­stel­len.

Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk

Die EU sieht die Verordnung als zentralen Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt. Sie erlege allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt, in der sie als Hauptursache für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.

Unternehmen müssen Informationen einholen

Marktteilnehmer und Händler müssen nach der Neuregelung nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (also auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen sollen künftig auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Produkte erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen nach der Verordnung sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen führt.

Kommission will neues Benchmarking-System einführen

Die Liste der erfassten Rohstoffe soll nach Angaben der Kommission regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden sollen. Kleine Unternehmen sollen von einer längeren Anpassungsfrist profitieren. Die Kommission will ein Benchmarking-System einführen, bei dem die Länder oder Teile davon und ihr Risiko für Entwaldung und Waldschädigung – hoch, normal oder gering – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Harings/Hörnig, Entwaldungsfreie Lieferketten – weitere Sorgfaltspflichten im Außenhandel, ZASA 2023, 6

  • Ruttloff/Wagner/Hahn, Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über entwaldungsfreie Lieferketten - noch mehr Lieferketten-Compliance?, CB 2022, 64

  • Lutz-Bachmann/Vorbeck/Wengenroth, Nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten in Geschäftsbeziehungen - zum Entwurf der EU-Kommission für eine "Lieferkettenrichtlinie", BB 2022, 835

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