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Rechtsaufsicht prüft Sesselmanns Demokratie-Tauglichkeit

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Thü­rin­ger Lan­des­ver­wal­tungs­amt soll beim Sie­ger der Land­rats­wahl im Land­kreis Son­ne­berg, dem AfD-Po­li­ti­ker Ro­bert Ses­sel­mann, einen De­mo­kra­tie-Check durch­füh­ren. Es gebe eine Über­prü­fung von Amts wegen, sagte heute Thü­rin­gens In­nen­staats­se­kre­tä­rin Ka­tha­ri­na Schenk (SPD) ge­gen­über der Pres­se. Hin­ter­grund sind Re­geln im Thü­rin­ger Kom­mu­nal­wahl­ge­setz.

Einzelfallüberprüfung mit offenem Ergebnis

Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, “wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk. In Sesselmanns Fall bestünden Zweifel, weil die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Es handele sich um eine Einzelfallüberprüfung, das Ergebnis sei völlig offen. Sesselmann wurde am Sonntag mit 52,8% der Stimmen bei einer Stichwahl zum ersten AfD-Landrat Deutschlands gewählt.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Heusch, Demokratischer Wettbewerb auf kommunaler Ebene, NVwZ 2017, 1325

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