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PTBS als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig

BSG
Eine Post­trau­ma­ti­sche Be­las­tungs­stö­rung (PTBS) bei Ret­tungs­sa­ni­tä­tern kann laut Bun­des­so­zi­al­ge­richt als "Wie-Be­rufs­krank­heit" an­er­kannt wer­den, auch wenn sie nicht zu den in der Be­rufs­krank­hei­ten-Ver­ord­nung auf­ge­zähl­ten Be­rufs­krank­hei­ten ge­hört. Ret­tungs­sa­ni­tä­ter seien einem er­höh­ten Ri­si­ko der Kon­fron­ta­ti­on mit trau­ma­ti­sie­ren­den Er­eig­nis­sen aus­ge­setzt. Diese Ein­wir­kun­gen seien abs­trakt-ge­ne­rell Ur­sa­che einer PTBS.

BSG: PTBS als "Wie-Berufskrankheit" anzuerkennen

Der Kläger erlebte als Rettungssanitäter viele traumatisierende Ereignisse (unter anderem Amoklauf, Suizide und andere, das Leben sehr belastende Momente). 2016 wurde bei ihm eine PTBS festgestellt. Die Beklagte lehnte es ab, diese Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, weil sie nicht zu den in der Berufskrankheiten-Liste aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Die PTBS sei auch nicht als "Wie-Berufskrankheit" anzuerkennen. Anders als die Vorinstanzen hat das BSG nun entschieden, dass eine PTBS bei Rettungssanitätern als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann.

Traumata ursächlich für PTBS

Rettungssanitäter seien während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt. Diese Einwirkungen seien abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer PTBS. Der Ursachenzusammenhang ergebe sich aus den international anerkannten Diagnosesystemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung sowie den Leitlinien der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften. Ob beim Kläger tatsächlich eine PTBS vorliegt, die auf seine Tätigkeit als Rettungssanitäter zurückzuführen ist, bedürfe indes noch weiterer Feststellungen, so das BSG. Es hat die Sache deswegen an die Vorinstanz zurückverwiesen (Urt. v. 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Kranig, Zur Kritik am Berufskrankheitenrecht – Meinungen und Fakten, NZS 2022, 161

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