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Sozialgerichte nicht zuständig für Streitigkeiten um Vergütung von Corona-Bürgertests

BSG
Für Ab­rech­nungs­strei­tig­kei­ten der Be­trei­ber von Test­zen­tren, die vom öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­dienst mit der Durch­füh­rung so­ge­nann­ter Co­ro­na-Bür­ger­tests be­auf­tragt wur­den, ist laut Bun­des­so­zi­al­ge­richt der Rechts­weg zu den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten er­öff­net. Die So­zi­al­ge­rich­te seien hier­für nicht zu­stän­dig, da die Tests allen Per­so­nen offen ge­stan­den hät­ten – los­ge­löst von ihrem kran­ken- be­zie­hungs­wei­se so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sta­tus.

Gerichte in Rechtswegfrage bislang uneins

Vorangegangen war die Rechtswegbeschwerde einer beklagten Kassenärztlichen Vereinigung, die in der Hauptsache die Höhe der abgerechneten Vergütungen der klagenden Betreiberin für Testungen beanstandet hatte. Mangels ausdrücklicher bundesgesetzlicher Zuweisung – wie etwa für Coronavirus-Schutzimpfungen im Infektionsschutzgesetz – haben die Sozial- und Verwaltungsgerichte die Rechtswegfrage bisher unterschiedlich beantwortet.

Keine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung

Das BSG hat nun entschieden, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handele, für die grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei. Eine Sonderzuweisung zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit fehle. Insbesondere handele es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung. Weder gehe es um einen Vergütungsstreit in der gesetzlichen Krankenversicherung noch um die Aufgabenwahrnehmung der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen ihres gesetzlichen Sicherstellungsauftrags der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung von Versicherten.

Tests losgelöst von krankenversicherungsrechtlichem Status

Die Coronavirus-Test-Verordnung sei ein Baustein im Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung gewesen und habe zeitweise allen Personen einen kostenfreien Test (Bürgertest) ermöglicht, losgelöst vom kranken- beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Status. Dementsprechend seien Testungen für symptomfreie, nicht erkrankte Personen im Rahmen einer nationalen Teststrategie des öffentlichen Gesundheitsschutzes auch nicht aus Beiträgen von Versicherten, sondern aus Steuermitteln des Bundes vollständig finanziert worden (Beschl. v. 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerwG, Kompetenzkonflikt zwischen SG und VG – Rückforderung von Coronatest-Vergütung, NVwZ 2023, 930
  • LSG Berlin-Brandenburg, Verwaltungsrechtsweg für die Abrechnung von Bürgertests auf SARS-CoV-2, BeckRS 2023, 1765
  • VG Frankfurt a. M., Verwaltungsrechtsweg gegeben: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) nicht den Sozialgerichten zugewiesen, BeckRS 2022, 38369

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