Für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung sogenannter Corona-Bürgertests beauftragt wurden, ist laut Bundessozialgericht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Die Sozialgerichte seien hierfür nicht zuständig, da die Tests allen Personen offen gestanden hätten – losgelöst von ihrem kranken- beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Status.
Gerichte in Rechtswegfrage bislang uneins
Vorangegangen war die Rechtswegbeschwerde einer beklagten Kassenärztlichen Vereinigung, die in der Hauptsache die Höhe der abgerechneten Vergütungen der klagenden Betreiberin für Testungen beanstandet hatte. Mangels ausdrücklicher bundesgesetzlicher Zuweisung – wie etwa für Coronavirus-Schutzimpfungen im Infektionsschutzgesetz – haben die Sozial- und Verwaltungsgerichte die Rechtswegfrage bisher unterschiedlich beantwortet.
Keine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung
Das BSG hat nun entschieden, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handele, für die grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei. Eine Sonderzuweisung zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit fehle. Insbesondere handele es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung. Weder gehe es um einen Vergütungsstreit in der gesetzlichen Krankenversicherung noch um die Aufgabenwahrnehmung der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen ihres gesetzlichen Sicherstellungsauftrags der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung von Versicherten.
Tests losgelöst von krankenversicherungsrechtlichem Status
Die Coronavirus-Test-Verordnung sei ein Baustein im Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung gewesen und habe zeitweise allen Personen einen kostenfreien Test (Bürgertest) ermöglicht, losgelöst vom kranken- beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Status. Dementsprechend seien Testungen für symptomfreie, nicht erkrankte Personen im Rahmen einer nationalen Teststrategie des öffentlichen Gesundheitsschutzes auch nicht aus Beiträgen von Versicherten, sondern aus Steuermitteln des Bundes vollständig finanziert worden (Beschl. v. 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- BVerwG, Kompetenzkonflikt zwischen SG und VG – Rückforderung von Coronatest-Vergütung, NVwZ 2023, 930
- LSG Berlin-Brandenburg, Verwaltungsrechtsweg für die Abrechnung von Bürgertests auf SARS-CoV-2, BeckRS 2023, 1765
- VG Frankfurt a. M., Verwaltungsrechtsweg gegeben: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) nicht den Sozialgerichten zugewiesen, BeckRS 2022, 38369