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Nationale Stelle zur Verhütung von Folter beklagt Verletzungen der Menschenwürde

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Na­tio­na­le Stel­le zur Ver­hü­tung von Fol­ter hat 2022 bei Be­su­chen in deut­schen Haft­an­stal­ten Si­tua­tio­nen fest­ge­stellt, die nach ihrer Ein­schät­zung "eine ekla­tan­te Ver­let­zung der Men­schen­wür­de" dar­stel­len. Das geht aus ihrem Jah­res­be­richt her­vor. Er be­schäf­tigt sich mit den Le­bens­be­din­gun­gen von Men­schen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten sowie in Ein­rich­tun­gen für sucht­kran­ke und psy­chisch kran­ke Häft­lin­ge, dem so­ge­nann­ten Ma­ß­re­gel­voll­zug.

Personen wochenlang abgesondert untergebracht

In dem am Freitag veröffentlichten Bericht heißt es: "Sowohl im Maßregelvollzug als auch im Justizvollzug wurden Personen über mehrere Wochen, sogar Monate, von anderen Personen abgesondert untergebracht." Während dieser Zeit hätten sie lediglich eine eingeschränkte Betreuung erhalten, zudem seien ihnen kaum Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten worden. "Erschwerend kam hinzu, dass ihnen teilweise selbst die Möglichkeit verwehrt wurde, eine Stunde im Freien zu verbringen."

Knieend im "Glaskäfig"

Kritisiert wurden zudem besonders gesicherte Hafträume in der Justizvollzugsanstalt im bayerischen Bernau. Diese glichen einem "Glaskäfig", heißt es in dem Bericht. Die Nationale Stelle beschreibt die Situation folgendermaßen: "Die dort untergebrachten Gefangenen befinden sich hinter einer Glasfassade und müssen, um sich verständigen zu können, auf dem Boden liegen oder knien." Denn mit Menschen außerhalb des Haftraums sprechen könnten sie nur durch eine in Fußbodenhöhe angebrachte Klappe, durch die auch die täglichen Essensrationen gereicht würden. "Diese Bedingungen führen zu einer erniedrigenden Situation für die betroffenen Gefangenen und zu einer menschenunwürdigen Unterbringung", heißt es in dem Bericht.

Regelungen zu Fixierungen in vier Bundesländern moniert

Zudem stünden die Regelungen zu Fixierungen in den Landesgesetzen zum Maßregelvollzug im Saarland, in Niedersachsen, Berlin und Sachen-Anhalt nicht in Einklang mit den in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 formulierten rechtlichen Anforderungen (vgl. NJW 2018, 2619), monierten die ehrenamtlichen Mitglieder der Nationalen Stelle. In einer Klinik der Kinder und Jugendpsychiatrie sei aufgefallen, dass die wiederholte Fixierung eines Menschen für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen durch einen einzigen richterlichen Beschluss genehmigt worden sei.

Hintergrund: Ratifikation der Antifolterkonvention

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist in Folge der Ratifikation eines Protokolls zur Antifolterkonvention eingerichtet worden. Dieses verpflichtet alle Mitgliedstaaten, eine Stelle einzurichten, die das Recht hat, alle Einrichtungen aufzusuchen, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerfG, Fixierung von Patienten in der Psychiatrie nur mit richterlicher Genehmigung, NJW 2018, 2619

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