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Bundestag beschließt Tierhaltungskennzeichnung

BMEL
Der Bun­des­tag hat ein Ge­setz für eine staat­li­che, ver­pflich­ten­de Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung be­schlos­sen. So könn­ten Ver­brau­cher eine in­for­mier­te Kauf­ent­schei­dung tref­fen und aktiv re­gio­na­le Wert­schöp­fung und hohe Um­welt- und Tier­schutz­stan­dards un­ter­stüt­zen, sagte der Bun­des­mi­nis­ter für Er­näh­rung und Land­wirt­schaft, Cem Öz­demir (Grüne). Eben­so be­schlos­sen wur­den Än­de­run­gen im Bau­ge­setz­buch zur Er­leich­te­rung von Stall­um­bau­ten.

Kennzeichung beginnt bei Schweinehaltung

Die Haltungskennzeichnung umfasst die fünf Haltungsformen "Stall", "Stall+Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio". Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden.

Tiergerechtere Haltungsformen durch erleichterten Stallumbau

Zudem werde es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" oder "Bio" umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich. Beide Gesetze werden nun voraussichtlich am 7. Juli im Bundesrat behandelt, sind dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Schigulski, Grundfragen der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischerzeugnissen, LMuR 2023, 228

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