chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Gesetzentwurf für digitale Verfassungsbeschwerde vorgelegt

BMJ
In Zu­kunft soll auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in den elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr ein­ge­bun­den sein. Dazu liegt nun ein Re­fe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums (BMJ) vor. Wie Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) er­läu­tert, wird das Ge­richt damit auch für Bür­ger und Bür­ge­rin­nen di­gi­tal er­reich­bar. "Der Gang zum Post­kas­ten wird für sie ent­behr­lich, die di­gi­ta­le Ver­fas­sungs­be­schwer­de mög­lich".

Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen

Nach dem Entwurf sollen die §§ 23a bis 23e im BVerfGG eingefügt und damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem BVerfG geschaffen werden. Danach könnten in den verfassungsgerichtlichen Verfahren beim BVerfG Dokumente auch auf elektronischem Weg rechtswirksam eingereicht sowie seitens des BVerfG Dokumente elektronisch zugestellt werden, so das BMJ. Das Gesetz soll zum Monatsanfang des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Anknüpfung an bestehende Regelungen und Infrastruktur

Im Interesse der Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs folgten die vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen. Es werde auch an die bereits bestehende Infrastruktur angeknüpft, erläutert das Justizministerium.

Rechtsanwälte zu elektronischer Kommunikation verpflichtet

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts würden zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auch in Verfahren vor dem BVerfG verpflichtet – dies gelte in den anderen Verfahrensordnungen bereits seit 01.01.2022). Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Verbände und Unternehmen sowie andere Verfahrensbeteiligte könnten vom elektronischen Zugang Gebrauch machen, seien aber nicht dazu verpflichtet. Zudem seien in dem Entwurf Vorkehrungen für die elektronische Aktenführung durch das BVerfG vorgesehen.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü