chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Gutachten aus Bayern: Heizungsgesetz teilweise verfassungswidrig

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das von der Bun­des­re­gie­rung ge­plan­te Hei­zungs­ge­setz ist nach An­sicht des Pas­sau­er Ju­ra­pro­fes­sors Mein­hard Schrö­der teil­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig. Es ver­sto­ße in meh­re­ren Punk­ten gegen den Gleich­heits­grund­satz in Ar­ti­kel 3 GG, sagte der baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nis­ter Hu­bert Ai­wan­ger (Freie Wäh­ler), der das Rechts­gut­ach­ten in Auf­trag ge­ge­ben hatte. Bes­tes Bei­spiel sei die Al­ters­gren­ze von 80 Jah­ren für die Be­frei­ung von der Pflicht zum Hei­zungs­tausch.

Aiwanger: Wirtschaftliche und gesundheitliche Voraussetzungen nicht berücksichtigt

Eigentümer unter 80 würden Jahren völlig willkürlich anders behandelt als ältere, sagte Aiwanger am Freitag. Zudem nehme der Gesetzentwurf keine Rücksicht auf die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen: "79-Jährige mit schmaler Rente müssen im Extremfall ihr Häuschen verkaufen. Wohlhabende 80-Jährige dürfen hingegen weiterhin mit Öl und Gas heizen." Wenn allerdings die Miteigentümer einer Immobilie jünger sind, "dann schlägt der Heizungstausch wieder voll zu. Das versteht kein Mensch", sagte Aiwanger.

Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern in der Kritik

Auch die Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern verstößt laut Rechtsgutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hochbetagte Mieter würden nicht berücksichtigt, obwohl auch ihnen ein Heizungstausch nicht zumutbar sei, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar werde, so Aiwanger weiter. Das Heizungsgesetz erfülle die formalen Mindestanforderungen nicht, sei in der Praxis nicht umsetzbar "und gehört in die Tonne", sagte der bayerische Wirtschaftsminister.

Abschied von Öl- und Gasheizungen soll eingeläutet werden

Die Ampel-Regierung will mit dem Gebäudeenergiegesetz schon nächstes Jahr den Abschied von Öl- und Gasheizungen einläuten. Nach dem Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Staatliche Förderung soll den Umstieg sozial abfedern, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü