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Kabinett beschließt neues Düngegesetz

BMEL
Die Bun­des­re­gie­rung hat am Mitt­woch den Ent­wurf für ein neues Dün­ge­ge­setz be­schlos­sen. "Ei­ni­ge Re­gio­nen in Deutsch­land kämp­fen seit Jah­ren mit sehr hohen Ni­trat­be­las­tun­gen in ihren Ge­wäs­sern“, so Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­ter Cem Öz­demir (Grüne). Ein Grund dafür seien Dün­ge­re­geln, die zwar immer wie­der ge­än­dert wur­den, aber nicht ver­läss­lich und wirk­sam genug seien. Vor allem das Ver­ur­sa­cher­prin­zip solle im Dün­ge­recht ge­stärkt wer­den.

Umsetzung von EU-Recht

Die Anpassungen des Düngegesetzes seien rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können, heißt es in der Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Zudem sollen einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.

Vermeidung von Strafzahlungen

Es gilt nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abzuwenden. Deutschland habe der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission habe deutlich gemacht, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.

Verursacherprinzip im Düngerecht stärken

Der jetzt beschlossene Entwurf sehe vor, dass Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Dies sei ein wichtiger Fortschritt, denn so könne endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Mittelfristig könnten die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung bilden, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden könnten, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit werde das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt: Wer Wasser gefährdet, solle in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, solle entlastet werden.

Neuregelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten

Mit den Änderungen des Düngerrechts will das Bundeslandwirtschaftsministeriums zudem die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird. Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Moreno Kuhnke/Lyda/Grünewald, Überdüngung, Gewässerverunreinigung und Klimawandel, KlimR 2022, 262
  • Hofmann, Landwirtschaft und Klimaschutz aus deutscher Sicht, NVwZ 2019, 1145

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