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SC Paderborn erhält keine Corona-Ausfallentschädigung für Spieler

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Fuß­ball-Zweit­li­gist SC Pa­der­born hat vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Min­den am 22.05.2023 eine Nie­der­la­ge ein­ge­steckt. Nach Auf­fas­sung der Rich­ter muss­te das Land keine co­ro­na­be­ding­ten Lohn-Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen und So­zi­al­ab­ga­ben von rund 62.000 Euro an den Ver­ein zah­len, weil die Spie­ler in der Qua­ran­tä­ne nach ent­spre­chen­den Vor­ga­ben wei­ter hät­ten trai­nie­ren kön­nen.

Kein Verdienstausfall für Spieler mit Quarantäne-Trainingsplänen

Das Verwaltungsgericht Minden begründete seine Entscheidung damit, dass der SC Paderborn in der Corona-Pandemie 2020 seinen Spielern Trainingspläne mit auf den Weg gegeben habe, um die Zeit in der Absonderung zu den anderen Spielern zu überbrücken. Zahlungen zum Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz seien somit nicht möglich

Spieler: Training wurde nicht kontrolliert

Stürmer Dennis Srbeny und Torhüter Jannik Huth berichteten, dass es zwar über das Internet verteilte Trainingspläne für die Zeit der Absonderung gab. Kontrolliert wurde die Ausführung aber nicht. Srbeny war erst kurz in Paderborn und lebte noch im Hotel, Huth verbrachte die rund zweiwöchige Quarantäne in der eigenen Wohnung. Auf die Frage, ob der damalige Trainer Steffen Baumgart ihn in der Zeit angerufen und kontrolliert habe, ob er das Trainingsrad auch nutzt, antwortete Srbeny mit Nein.

Gericht bejaht Ausfallentschädigung für Physiotherapeuten

Beide mussten, wie weitere Spieler auf Anweisung der Behörden in Quarantäne, nachdem sie Kontakt mit dem heute für Köln spielenden Luca Kilian hatten. Der Fußballer war als einer der ersten Profis in Deutschland positiv auf Corona getestet worden. Im Fall eines Physiotherapeuten hatte das Verwaltungsgericht Minden dem Verein im April noch Recht gegeben. Dieser habe seiner Aufgabe, die Spieler medizinisch zu betreuen, aus nachvollziehbaren Gründen nicht nachkommen können (Urt. v. 23.05.2023 - 7 K 4781/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • VG Minden, Fußballverein hat keinen Anspruch auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz, BeckRS 2022, 37052

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