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NDR zu Causa Reichelt: Gericht hält Berichterstattung über Machtmissbrauch für zulässig

NDR
Nach An­ga­ben des Nord­deut­schen Rund­funks hat das Land­ge­richt Ham­burg zwar ei­ni­ge Äu­ße­run­gen zur Causa Ju­li­an Rei­chelt in der Sen­dung "Reschke Fern­se­hen" vor­läu­fig ver­bo­ten, die zen­tra­len Punk­te der NDR-Be­richt­erstat­tung in der Sen­dung aber als zu­läs­sig er­ach­tet. Bei Letz­te­ren han­delt es sich laut NDR um den Vor­wurf des Macht­miss­brauchs durch Rei­chelt und Äu­ße­run­gen über die Wei­ter­ga­be von In­for­ma­tio­nen wäh­rend des Com­pli­an­ce-Ver­fah­rens.

NDR: Vorwurf des Machtmissbrauchs laut LG zulässig

Reichelt war laut NDR gegen etliche Äußerungen in der Sendung "Reschke Fernsehen" vom 16.02.2023 presserechtlich vorgegangen. "Die Verdachtsäußerung, der Antragsteller habe diverse Affären mit Mitarbeiterinnen gehabt, ist zulässig", heißt es dem NDR zufolge im Beschluss des Gerichts. Auch für den Vorwurf von "Amts- und Machtmissbrauch" habe das Gericht in ausreichendem Maße Anknüpfungstatsachen gesehen, so der NDR. Die Rundfunkanstalt dürfe nach eigenen Angaben auch weiterhin darüber berichten, dass Julian Reichelt seine Machtposition als Chefredakteur eingesetzt habe, um vor allem Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen.

NDR: Äußerungen über Reichelts Informationszugang laut LG ebenfalls zulässig

Zudem bestätigt das LG laut NDR erstmals, dass die Äußerung "Julian Reichelt hatte schon während des Verfahrens gegen ihn Zugang zu Informationen, die er nie hätte haben dürfen", nicht zu untersagen sei. Dem NDR zufolge ist die Darstellung des Reichelt-Anwalts Ben Irle, der davon spreche, dass das LG Hamburg angeblich den "frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs" untersagt habe, mithin unwahr. Die Rundfunkanstalt hatte nach eigenen Angaben dem LG zahlreiche Eidesstattliche Versicherungen sowie weitere Belege vorgelegt, um die Berichterstattung zu belegen. Richtig sei, dass einige Äußerungen in der Sendung "Reschke Fernsehen" vorläufig verboten worden seien, räumt der NDR ein. Der LG-Beschluss sei ihm noch nicht formal zugestellt worden. Der NDR werde Widerspruch dagegen einlegen, kündigte er an.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Bauer/Schunder, Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers bei sexuellen Belästigungen, NZA 2022, 1368
  • Pikó/Uhl, Compliance in Zeiten von #MeToo, BB 2020, 1204

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