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Weg ins Sportinternat ist unfallversichert

SG Hannover
Schü­ler, die nach Schul­schluss auf dem Weg in ein Sport­in­ter­nat einen Un­fall haben, sind un­fall­ver­si­chert. Vor­aus­set­zung ist laut So­zi­al­ge­richt Han­no­ver, dass sie dort das Mit­tag­essen ein­neh­men und Haus­auf­ga­ben ma­chen. Da der Weg ins In­ter­nat letzt­lich mit dem Heim­weg ver­gleich­bar sei, blei­be der Schutz der Un­fall­ver­si­che­rung be­stehen.

Unfallversicherung hält Internat nur für "Zwischenziel"

Der damals 11-jährige Schüler musste täglich nach Schulschluss in ein etwa 700 Meter entferntes Sportinternat gehen. Dort bekam er sein Mittagessen und machte seine Hausaufgaben. Danach musste er zum ebenfalls etwa 700 Meter entfernten Sportleistungszentrum gehen, um dort am Schwimm-Kadertraining teilzunehmen. Auf dem Weg von der Schule ins Sportinternat hatte er einen Unfall. Die Unfallversicherung weigerte sich diesen als versicherten Wegeunfall anzuerkennen. Sie begründete dies damit, das Sportinternat sei nur ein Zwischenziel, das Endziel des Schülers sei die Teilnahme am Kadertraining im Leistungszentrum gewesen. Daher sei der Weg von der allgemeinbildenden Schule zum Sportinternat kein versicherter Schulweg.

SG: Aufenthalt im Sportinternat ersetzt Aufenthalt in elterlicher Wohnung

Das sah das Gericht anders und verurteilte die Unfallversicherung, den Unfall als Wegeunfall anzuerkennen. Auch der Weg ins Sportinternat gehöre zum versicherten Weg, ähnlich dem Heimweg zur elterlichen Wohnung. Den Weg ins Sportinternat auch als versicherten Schulweg anzuerkennen sei sachlich gerechtfertigt und angemessen. Der Schüler würde dort nichts anderes erledigen als zu Hause. Schließlich hätten auch seine Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts das Kind angewiesen, im Sportinternat zu essen und die Hausaufgaben zu erledigen. Der Aufenthalt im Sportinternat habe lediglich den Aufenthalt in der elterlichen Wohnung ersetzt. Über die Entscheidung informierte die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (Urt. v. 14.03.2023 - S 22 U 214/20).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Barkow v. Creytz, Schülerunfallversicherung während der Pause außerhalb des Schulgeländes, NZS 2021, 273
  • Burmann/Jahnke, Junge Menschen – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Haftungsprivilegierung, NZV 2017, 63

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